Wir wurden gefragt: Dürfen asiatische Händler einen deutschen Standort angeben?

Veröffentlicht: 18.12.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

In den kommenden fünf Jahren soll er so groß werden wie die Märkte in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Japan zusammen. Der chinesische Markt boomt und man kann vor ihm nicht die Augen verschließen. Besonders auf europäischen Plattformen wie Ebay und Amazon wimmelt es vor asiatischen Händlern. Doch Kunden fühlen sich durch die Angebote getäuscht.

Versand aus China
© doomu / Shutterstock.com

Artikelstandort: Deutschland

Online-Handel heißt auch Preiskampf. Nirgendwo sonst ist es so einfach, Preise zu vergleichen und das günstigste – wenn auch nicht beste – Angebot herauszufiltern. Wer das auf den üblichen Plattformen tut, muss sich jedoch in etlichen Produktkategorien zunächst durch eine große Masse an chinesischen Angeboten klicken, die sich mit Dumpingpreisen gegenseitig unterbieten.

Soweit kein Problem. Doch einige Kunden wollen ihre Waren entweder in Deutschland oder zumindest in Europa kaufen. Sei es aus mangelndem Vertrauen oder schlicht und ergreifend wegen der unangenehm langen Lieferzeit. Lange Zeit genügte es, in der Navigationsleiste ein Häkchen bei „Artikelstandort: Deutschland“ zu setzen.

Screenshot Ebay

Doch auch die Konkurrenz aus Fernost schläft nicht und hat nachgebessert. Viele Händler aus Asien geben für ihre Artikel nun ebenfalls den Artikelstandort Deutschland aus, um so auch lokal suchende Kunden abzufangen. Tatsächlich ist der vermeintliche Artikelstandort jedoch das einzig Deutsche. Wenn überhaupt vorhanden, ist die Widerrufsbelehrung oft in asiatischen Zeichen verfasst und auch eine Rücksendeadresse für etwaige Gewährleistungs- oder Widerrufsfälle bleibt in Hongkong, Peking & Co.

Wer nicht genau auf den Liefertermin schaut, wird den Irrtum jedoch nicht – oder erst nach Bestellung und Zahlung – entdecken. Wir wurden kürzlich auf Facebook gefragt, ob so ein Verhalten wettbewerbswidrig ist.

Irreführung durch nicht vorhandenen Standort

Das eigene Rechtsempfinden lässt es sicher schon vermuten, dass hinter dem fälschlicherweise hierzulande angegebenen Artikelstandort eine Täuschung stecken wird. Gibt ein Unternehmer einen bestimmten Firmenstandort an, dann ist selbstredend dort auch ein Firmenstandort zu unterhalten. Alleine die deutsche Briefkastenfirma – mag sie überhaupt vorhanden sein – rechtfertigt noch nicht die Bezeichnung „Standort“.

Der Kaufwillige sucht bewusst nach Angeboten mit einem deutschen Standort, erhofft sich also gute Qualität, eine schnelle und seriöse Lieferung und eine unkomplizierte Kontaktaufnahme im Gewährleistungs- oder Streitfall. Deshalb suggeriert die Angabe eines deutschen Standortes regelmäßig auch eine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal mit einem Ansprechpartner, über den er mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann, um dort seine Belange anbringen zu können (vgl. Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az.: 13 W 35/15). Dass sich auch die Mitbewerber aus Asien mit dem vermeintlichen deutschen Standort wettbewerbswidrig verhalten, lässt sich daher sehr gut schlussfolgern.

Aber: Da Abmahnungen über die Ländergrenzen hinweg, insbesondere über Kontinente hinweg immer noch ins Leere gehen, rechtlich also nicht verfolgt werden können, ist die Mithilfe von Politik und Plattformen gefragt.

 

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