EuGH: Muss Facebook bald proaktiv nach rechtswidrigen Einträgen suchen?

Veröffentlicht: 12.01.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 12.01.2018

Auf Facebook könnte bald sehr viel Arbeit zukommen. Nachdem das Oberlandesgericht Wien in einem Fall von „Hate Speech“ entschieden hat, muss nun das vom Obersten Gerichtshofs Österreichs angerufene EuGH grundsätzlich klären, wie Facebook mit wortgleichen und sinngleichen Einträgen umgehen soll. Die Entscheidung des EuGH würde auch Auswirkungen auf Deutschland haben.

Facebook-App löschen
© ymgerman / Shutterstock.com

Muss Facebook selbstständig nach rechtswidrigen Einträgen suchen und diese weltweit sperren? Darüber wird in den kommenden Wochen der EuGH entscheiden. Dieser wurde nun nämlich vom Obersten Gerichtshof Österreichs angerufen, um diese Grundsatzfrage zu klären.

Hintergrund der Anrufung ist dabei ein mittlerweile abgeschlossenes Verfahren aus Österreich. Wie heise.de unter Berufung auf die veröffentlichte Entscheidung des OGH berichtet, hatte bereits das Oberlandesgericht Wien verfügt, „dass Facebook die rechtswidrigen Beiträge weltweit und nicht nur für österreichische Nutzer sperren muss.“ Nun geht es vor dem EuGH um die Frage, ob das Europarecht auch verlangt, dass Facebook von sich aus nach vergleichbaren Beiträgen suchen und diese sperren muss. 

Sinngleiche Einträge müssen eventuell bald ebenfalls gelöscht werden

Dabei will der Oberste Gerichtshof vom Europäischen Gerichtshof wissen, „ob wortgleiche Einträge weltweit, im jeweiligen EU-Mitgliedstaat, oder nur wortgleiche Einträge des fraglichen Nutzers weltweit oder nur im jeweiligen Mitgliedstaat des fraglichen Nutzers entfernt werden müssen.“ Das ist aber nicht alles. Zudem soll der EuGH darüber bestimmen, wie Facebook mit sinngleichen Einträgen umzugehen hat. Sollte die Entscheidung der Richter gegen Facebook ausfallen, könnte diese zu einer europaweiten Prüfpflicht führen, bei der Facebook proaktiv entsprechende Beiträge suchen müsste.  

Die EuGH-Entscheidung wird sich auch auf die Situation in Deutschland auswirken. Gerade mit Blick auf das eben erst in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches das soziale Netzwerk dazu zwingt, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde in Deutschland zu löschen, macht die Situation besonders interessant. Denn der EuGH könnte diese Pflichten nun auf alle europäischen Länder und vergleichbare Einträge deutlich ausweiten, was für Facebook extrem viel Mehrarbeit bedeuten würde.

 

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