Aufatmen für Online-Händler: Marke „Black Friday“ soll gelöscht werden

Veröffentlicht: 06.04.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.04.2018

Wer als Unternehmen in Deutschland bisher mit dem „Black Friday“-Begriff warb und die Kunden mit Rabatten lockte, lief Gefahr, abgemahnt zu werden. Doch wie es aussieht, wird sich dies schon bald ändern.

Begriff Black Friday auf einem Preisschild
© nito – shutterstock.com

Der „Black Friday“ ist vor einigen Jahren als Shopping-Event auch nach Deutschland geschwappt und hat hierzulande zunehmend Fuß gefasst. Doch für hiesige Händler war die Nutzung des Begriffs „Black Friday“ mit großen Risiken verbunden, da diese ständig der Gefahr ausgesetzt waren, abgemahnt zu werden. Der Begriff ist nämlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen und somit geschützt.

Viele Unternehmen kämpften gegen eingetragene Marke

Die Folge der Markeneintragung: Wer die Marke unberechtigterweise nutzte, dem drohte eine teure Abmahnung, was viele Unternehmen in der Vergangenheit auch tatsächlich zu spüren bekamen. Allein im Herbst 2017 sorgte eine Meldung für Aufsehen, dass der Rechteinhaber Klage gegen Amazon eingereicht hatte, weil das US-Unternehmen die eingetragene Wortmarke „Black Friday“ für Werbezwecke genutzt hatte. Auch Black-Friday.de, die ebenfalls über die jüngsten Entwicklungen berichten, wurden nach eigenen Angaben abgemahnt.

In den vergangenen Jahren hatten verschiedene Unternehmen und Marktteilnehmer immer wieder Kritik an der Eintragung der Marke verlauten lassen. Auch namhafte Branchenplayer wie Puma und PayPal, Tom Tailor oder Mydealz zeigten sich engagiert und versuchten, mithilfe von Löschanträgen die Marke beim DPMA löschen zu lassen. Bisher vergeblich.

Warum wird das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke löschen?

Wie t3n berichtet, habe die Behörde nun die Entscheidung gefällt, den Forderungen aus der Branche nachzukommen. Vor wenigen Tagen, am 27. März, habe das Patentamt verfügt, die Eintragung der Wortmarke Black Friday zu löschen: „Im Beschluss, der t3n.de vorliegt, argumentiert das Amt, dass es sich bei dem englischen Begriff Black Friday ‚lediglich um einen sachbezogenen, werbenden Hinweis auf den Freitag nach Thanksgiving, an dem deutsche Händler zahlreich spezielle Angebote und Aktionen mit eintägigen Sonderrabatten vergeben‘ handeln würde“, heißt es dort.

Auch Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass es sich bei „Black Friday“ lediglich um einen Begriff handelt, der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werde – ähnlich wie zum Beispiel auch Feiertage. Dementsprechend, so die Kritik, eigne sich der Begriff auch gar nicht, diesen als Marke bzw. Wortmarke eintragen zu lassen. 

Bekräftigt wird diese Einschätzung, da Medien und Verbraucher den Begriff Black Friday auch schon vor der Markeneintragung in diesem Sinne kannten und nutzten.

Wer steckt hinter der Marke Black Friday?

Wie t3n weiter berichtet, ist in Deutschland die Black Friday GmbH seit Herbst 2016 Lizenznehmer der Wortmarke Black Friday. Inhaber der Wortmarke ist hingegen die Super Union Holdings Limited, die in Hongkong ansässig ist. Super Union Holdings kann die Entscheidung des DPMA noch anfechten, da diese noch nicht rechtskräftig ist.

Aktuell ist die Marke noch eingetragen und lässt sich auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes online finden. Solange die Marke noch nicht endgültig gelöscht ist, darf sie auch weiter nicht verwendet werden. Rechtsstreitigkeiten im Bereich Markenrecht können sich theoretisch über Jahre hinziehen.

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