Kolumne: Wie ausufernde Rückgaberechte das Widerrufsrecht sabotieren

Veröffentlicht: 20.07.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Seit über vier Jahren gilt nun die Verbraucherrechterichtlinie und die damit verbundenen Änderungen im Widerrufsrecht. Doch große Unternehmen nutzen ihre Vorteile aus und Umgehen das Widerrufsrecht durch ausufernde Rückgabemöglichkeiten und lassen andere die Vorgaben des Widerrufs einhalten. Das war doch nicht so gedacht.

Die Rückgabe sollte doch mal anders erfolgen

Schaut man in das Gesetz, gibt es an sich zwei Möglichkeiten, wie Kunden die Ware an den Händler wieder zurückgeben können. Entweder auf dem Wege des Widerrufs oder bei einem Rücktritt wegen eines Mangels. Insbesondere die erste Möglichkeit, der Widerruf, ist das, was man sich mal vorgestellt hatte. Nicht umsonst kam es auch 2014 zu einer weitreichenden Reform des Widerrufsrechts auf europäischer Ebene. Dies bedeutete für die Händler, dass sie ihre Widerrufsbelehrung erneuern und sich neuen Vorgaben in der praktischen Umsetzung stellen mussten. Und auch noch heute sehen sich Händler der Abmahngefahr ausgesetzt, falls sich ein Fehler einschleicht. Kurzum, das Widerrufsrecht sollte den Kunden die Möglichkeit geben, bei Nichtgefallen von ihrem Kauf Abstand zu nehmen und ihn rückgängig zu machen. Doch all dies ist total sinnlos, wenn man es sich erlauben kann, ein Rückgaberecht einzuräumen, das den Widerruf praktisch unnütz macht. Und sowas können sich am Ende wieder nur die ganz Großen leisten.

Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt aber unberührt

Diesen Hinweis findet man natürlich zwangsläufig unter den Rückgabebedingungen. Dies ist auch rechtlich notwendig, da nicht der Eindruck entstehen darf, dass Kunden nur die eine Option bleibt. Aber eigentlich könnte man den Hinweis auch um das Wort “ungenutzt” ergänzen, denn das Rückgaberecht verdrängt nämlich einfach das Widerrufsrecht. Das Rückgaberecht, ähnlich der Garantie, findet sich so nicht im Gesetz, sondern ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Unternehmens oder des Händlers. Daher darf man dort auch fast alles festlegen. Unter anderem kann man dort doch tatsächlich erst mal ein lebenslanges Rückgaberecht einführen. Man kann dies aber auch dann wieder auf ein Jahr verkürzen, wenn man feststellt, dass es nicht so ganz passt. Wahrscheinlich kennen die entsprechenden Kunden ihr Widerrufsrecht am Ende nur durch den kleinen Hinweis auf der Homepage: Dein gesetzliches Widerrufsrecht sowie deine gesetzlichen Mängelansprüche bleiben von diesem Rückgaberecht unberührt.

Widerrufsrecht brauchen die großen Anbieter einfach nicht

Am Ende bleibt die ganze juristische Arbeit bei den Einzelkämpfern oder kleinen Händlern hängen. Sie müssen sich tatsächlich um das Widerrufsrecht kümmern und umsetzen. Die großen Unternehmen umschiffen diese rechtliche Vorgaben einfach großzügig, da sie es sich leisten können. Faktisch schaffen sie damit auch das Widerrufsrecht für sich ab. Das mag für die Kunden zwar schön sein, aber das 2014 geschaffene Rechtsinstitut geht damit verloren. Und eines sollten auch Kunden nicht vergessen: Die Rückgabebedingungen können ständig verändert werden, das Widerrufsrecht bleibt noch eine ganze Weile das Gleiche. Da weiß man wenigstens woran man ist.

Kommentare  

#3 Edro 2018-08-06 15:48
Widerrufsrecht ist ein peinliches Eingeständnis der Verbraucher, dass sie weder umweltschonen wirtschaften können, noch informiert sind und vor allem nicht mündig sind.
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#2 doti 2018-07-23 11:07
Seh ich genau so
das Widerrufsrecht wird von wenigen großen verwässert.
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#1 aconny 2018-07-20 18:08
Die großen haben Vorteile die die kleinen nicht haben. das führt das Widerrufsrecht ad absurdum. Ziel war es das der Markt harmoniert werden sollte. aber alle großen haben abweichende Richtlinien.

Dazu kommt noch dass wir kleinen dem Missbrauch ausgesetzt sind und das ganze nicht einfach so verkraften können.
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