Sechs Fragen zum Händlerbund-Webinar über das Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiges Thema für den gesamten E-Commerce. Daher haben wir einige Fragen zum Händlerbund-Webinar „Das Widerrufsrecht für Verbraucher: Rechtliche Probleme, Rechtsprechung und die Anwendung in der Praxis“ vom 17.01.2013 gesammelt. Diese Fragen werden im Folgenden von Annegret Mayer, Leiterin der Rechtsabteilung des Händlerbundes beantwortet.

sechs rechtliche Fragen zum Widerrufsrecht1. Wer hat beim Widerruf die ursprünglich beim Kauf gezahlten Versandkosten zu tragen?

Die Versandkosten (= Hinsendekosten) hat grundsätzlich der Verkäufer zu tragen.

2. Wie sieht es eigentlich mit der Prüfung der Sache aus, wenn dadurch ein Verbrauch stattfindet bzw. die Haltbarkeit verändert wird wie z.B. bei Kosmetik/Pflege Produkten?

Hierbei handelt es sich um eine Frage des Wertersatzes und damit um eine Frage des konkreten Einzelfalles. Zunächst müsste festgestellt werden, um welches Produkt es sich konkret handelt. Anhand dessen kann erst festgestellt werden – und zwar aus objektiver Betrachtung - was zur Prüfung und zum Ausprobieren der Eigenschaften des konkreten Produktes erforderlich ist. Vom konkreten Produkt ist es letztlich abhängig, ob die Haltbarkeit tatsächlich verändert wurde oder nicht oder ob ein Verbrauch / Gebrauch der Ware sich nach der Verkehrssitte noch im Prüfungsrahmen hält oder nicht. Diese Frage kann demnach nicht allgemein beantwortet werden, sondern hängt jeweils von den spezifischen Produkteigenschaften ab.

3. Gilt der Widerruf auch, wenn bei Amazon ein Kunde mit einer gewerblichen Anschrift eine Bestellung aufgibt?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich haben Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Rechnungs- und Lieferanschrift gleich sind, dann ist das ein Indiz dafür, dass der Vertragspartner das Unternehmen ist. Ebenso, wenn die Rechnung von dem Unternehmen gezahlt wird. Grundsätzlich sind Sie als Verkäufer aber beweislastpflichtig für die Tatsache, dass der Vertragspartner ein Unternehmen ist und deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

4. Was ist bei unfreier Rücksendung mit einem Rechnungsbetrag unter 15 Euro? Wie ist damit umzugehen?

In jedem Falle sollte die unfreie Ware angenommen werden, denn zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Ware entstehen gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Kunde trägt allerdings die Kosten der Rücksendung und dem Verkäufer steht ein Anspruch über den Differenzbetrag gegenüber dem Kunden zu.

5. Muss ich die Kosten für DHL Express oder Nachnahme erstatten?

Die Kosten für DHL Express müssen nicht erstattet werden. Die Kosten für die Nachnahmezahlung müssen hingegen zurück erstattet werden.

6. Wie sieht es mit der Planung aus, im Rahmen der Vereinheitlichung von EU-Recht die Rücksendekosten unabhängig von der deutschen 40-Euro-Klausel grundsätzlich dem Käufer zuzurechnen. Ist mit dieser Änderung in 2013 zu rechnen?

Ja, diese Änderung wird höchstwahrscheinlich dieses Jahr noch kommen, denn die Verbraucherrechterichtlinie muss bis zum 13.12.2013 in nationales Recht umgesetzt sein. Wir werden unsere Mitglieder diesbezüglich auf dem aktuellen Stand halten und informieren, sobald die Änderungen konkret werden.

Für alle, die das Webinar noch nicht kennen oder es sich nochmals ins Gedächnis rufen wollen, stellen wir hier die Aufzeichnung des Events zur Verfügung.

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