Kopfhörer, Drohnen und Mobilfunkgeräte

Bundesnetzagentur zieht mehr als zehn Millionen Produkte aus dem Verkehr

Veröffentlicht: 10.01.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 10.01.2019
Kopfhörer und Handy liegen auf einem Tisch

Die Bundesnetzagentur musste im vergangenen Jahr immer wieder eingreifen und den Online-Verkauf verschiedener Geräte unterbinden: Mehr als zehn Millionen Produkte waren aufgrund von Funkstörungen oder elektromagnetischen Unverträglichkeiten von einem entsprechenden Verkaufsverbot betroffen. Konkret ging es in vielen Fällen darum, dass die Artikel zum Beispiel den Mobilfunk behindert hatten und aus diesem Grund gar nicht im EU-Raum hätten verkauft werden dürfen.

Zahl der Problemfälle ist rasant angestiegen

Als Beispiele für kritische Waren nennt Heise Online verschiedene elektrische Geräte: So musste die Bundesnetzagentur mehr als vier Millionen Bluetooth-Lautsprecher, mehr als 2,4 Millionen Smartwatches, mehr als eine halbe Million Mobilfunkgeräte und mehr als 120.000 ferngesteuerte Drohnen vom Markt nehmen. Auch vernetzte Spielzeuge seien immer wieder zu beanstanden. Insgesamt habe die Bundesnetzagentur „in 713 Fällen Herstellern und Händlern in Deutschland Korrekturmaßnahmen auferlegt […], um Gerätemängel zu beheben“, heißt es.

Mit Blick auf die Fälle von 2017 ist ein gravierender Anstieg zu verzeichnen, betonte auch Jochen Homann, Präsidenten der Bundesnetzagentur: Die Entwicklungen zeigen „wie wichtig unsere Überwachung des Online-Handels ist“. Zum Vergleich: Nach Angaben von Notebookscheck hatte die Behörde im Jahr 2017 im Online-Handel lediglich rund 460.000 Produkte vom Markt nehmen müssen.

Polizei oder Krankenwagen können behindert werden

Der negative Trend fußt nicht zuletzt auf dem Fakt, dass eine immer größere Zahl unsicherer Produkte aus Asien nach Europa und auch nach Deutschland gelangt und hierzulande online angeboten werden. Homann hält Verbraucher dazu an, bei sehr preiswerten Produkten diese genau zu kontrollieren und beispielsweise auch zu prüfen, ob sie „über eine deutschsprachige Bedienungsanleitung verfügen und eine CE-Kennzeichnung haben“, zitiert Heise weiter.

Besonders kritisch sind solche Artikel einzustufen, die sicherheitsrelevante Frequenzbereiche beeinflussen – anders ausgedrückt: Produkte, die den Funk der Polizei oder von Rettungsdiensten stören. So habe es beispielsweise 2,5 Millionen drahtlose Kopfhörer gegeben, die zu eben solchen Störungen führen können.

Insbesondere einzelne Händler, die hohe Stückzahlen von Geräten online verkauften, standen im vergangenen Jahr im Visier der Bundesnetzagentur. Im Rahmen anonymer Testkäufe konnten entsprechende Produkte ausfindig gemacht werden.

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