Kurzmeldung

Online-Händler gesteht Betrug in mehr als 400 Fällen

Veröffentlicht: 16.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.04.2019
Holztürmchen fällt zusammen.

Ein 43-Jähriger Online-Händler musste sich am gestrigen Montag vor dem Landgericht Münster wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Der Mann kam bereits 2012 mit seinem Möbel- und Sanitärproduktehandel in finanzielle Schieflage. Statt einen Antrag auf Insolvenz zu stellen, hat der Online-Händler, laut der Westfälischen Nachrichten, weiter Produkte verkauft – und das obwohl er wusste, dass er die Ware nicht liefern kann.

Geständnis vor Strafgericht

In der Verhandlung am Montag gestand der Händler seine Taten: Er habe die Bücher geschönt, Bilanzen gefälscht und weiter Bestellungen entgegen genommen und kassiert. Insgesamt habe er Kunden in 440 Fällen um die Ware geprellt. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 630 Tausend Euro. „Es ist mir bewusst, dass Kunden Geld ansparen mussten, um sich diese Einkäufe leisten zu können.“, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt, der die schriftliche Aussage verlaß, wissen.

Bitte um milde Strafe

Außerdem zeigte der Angeklagte Reue und bat um eine milde Strafe. Er wolle die unternehmerische und strafrechtliche Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Ein Urteil wurde allerdings noch nicht gefällt. Das Strafverfahren wird am 25. April fortgesetzt.

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