Konjunkturpaket

GroKo senkt Mehrwertsteuer (Update)

Veröffentlicht: 04.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.06.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Sitzung

Gestern, am 3. Juni 2020, hat sich die GroKo unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ auf ein Milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt. Neben einem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind und höheren Prämien für E-Autos, soll auch die Mehrwertsteuer zumindest temporär gesenkt werden. 

Stärkung der Nachfrage

Um die Nachfrage nach Produkten innerhalb Deutschlands zu stärken, sieht das Konjunkturpaket eine Senkung der Mehrwertsteue vor. Der Mehrwertsteuersatz soll von 19 Prozent auf 16 Prozent, beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Die Senkung soll nur temporär vom 1. Juli bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten. Der Finanzbedarf dafür liegt bei etwa 20 Milliarden Euro. 

Jetzt sind also erst einmal die Händler gefragt: Diese müssen dafür sorgen, dass die Mehrwertsteuer auf Rechnungen und im Shop richtig ausgewiesen wird. 

Milliardenhilfen für besonders betroffene Branchen

In dem Paket sind außerdem 25 Milliarden Euro für Branchen reserviert, die besonders schwer von der Coronakrise betroffen sind. Dazu zählen etwa Hotel- und Gaststättengewerbe, Kneipen, Clubs und Bars, Jugendherbergen, Reisebüros, Sportvereine, Schausteller und Firmen der Veranstaltungslogistik. Diesen Bereichen soll von Juni bis August eine Überbrückungshilfe gewährt werden. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Zudem müssen die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August um mindestens 50 Prozent fortdauern. Das gilt allerdings nur, wenn die Umsatzeinbrüche auf Corona zurückzuführen. Für jüngere Unternehmen, die erst im April 2019 gegründet wurden, werden zum Vergleich November und Dezember 2019 herangezogen. 

Sonstige Hilfen für Unternehmen 

Ebenfalls entlasten dürfte die Verkürzung der Insolvenzverfahren auf drei Jahre wirken. Unternehmen sollen außerdem eine Prämie für Ausbildungsplätze erhalten.

Durch die Pandemie steigen außerdem die Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge. Hier sollen Arbeitgeber entlastet werden. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert. 

Nicht irrelevant für Online-Händler ist außerdem noch der Punkt Stromkosten. Die GroKo will Bürger und Unternehmer gleichermaßen entlasten. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen soll dafür ab 2021 gesenkt werden.

Update zur Steuersenkung im Gastro-Bereich

Aufgrund der nachfragen haben wir bezüglich der Mehrwertsteuer im Gastro-Bereich noch eine Ergänzung: Die vorübergehende Steuersenkung wurde am 28. Mai im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes vom Bundestag beschlossen. Demnach soll die die vorübergehende Senkung in die gesetzliche Auflistung der ermäßigten Steuersätze (§12 Abs. 2 UStG) aufgenommen werden. Es ist anzunehmen, dass die Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ebenfalls hier gesetzlich umgesetzt wird, sodass die Anpassung im Rahmen des Konjunkturpakets sich auch auf die Gastronomie auswirkt und entsprechend ein Steuersatz von 5% anwendbar wäre, soweit sich die jeweiligen Zeiträume der Sonderregelungen überschneiden. Genaues lässt sich jedoch nicht sagen, da bisher kein Gesetzesentwurf für die Senkung im Rahmen des Konjunkturpaketes vorliegt.

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