Bis Weihnachten ist es gefühlt noch ewig hin, doch die ersten Online-Shopper haben ihre Geschenke schon, wie eine Ebay-Studie zeigte. Marktplatz-Händler bei Amazon müssen das Weihnachtsgeschäft im Blick haben. Dabei können sie jedoch auf eine Menge Hürden stoßen, wie Online-Händler Dirk Carolus berichtet. Er verkauft in seinem Shop Deko- und Geschenkartikel. „Zu Weihnachten dreht Amazon jedes Jahr ein wenig am Rad“, klagt der Händler.
Dabei geht es um die von Amazon im Seller Central ausgesendeten Anfragen bezüglich Produktsicherheit, falls man als Händler bestimmte Produkte im Sortiment hat. Diese finden sich im Seller Central unter der Kategorie Kundenzufriedenheit / Verkäuferleistung. Deren Bearbeitung kann – je nach Anzahl der Produkte – einigen bürokratischen Aufwand verursachen. „Bei uns waren es am ersten Tag 414 Anfragen bzw. Artikel“, berichtet Carolus. „Wir haben jeden einzelnen angeklickt und im Widerspruch angegeben, dass eine Dokumentation für uns irrelevant ist oder es aber zum Beispiel bei einem Deko-Set für den 60. Geburtstag eher um Personen geht, die definitiv älter als 14 Jahre sind.“ Insgesamt hat Carolus etwa 1.300 Artikel bei Amazon, davon sind ca. 450 von der Regelung betroffen – davon gehört der Großteil jedoch zu seinen Bestsellern.
Weitere Hürde: Bei jeder dieser Anfragen wird zeitgleich ein Fall bei Amazon angelegt, der wohl von einem Algorithmus bewertet wird – und deren Klärung kann ebenfalls dauern. „Auf unserer Fallseite sind jetzt noch 143 Fälle offen, auf die Amazon antworten muss. Wir können bei diesen eröffneten Fällen nichts mehr tun – nur warten. Keiner weiß, wie lange diese Überprüfung dauern könnte. Auf unserer Fallseite tobt sich also allein Amazon aus“, kritisiert der Online-Händler.
Beim anstehenden Weihnachtsgeschäft ist Warten allerdings keine gute Option. Denn betroffenen Spielzeug-Händlern drohen gewaltige Umsatzeinbußen in der wichtigsten Phase des Jahres: Alle Artikel, die zum 9. November keine Freischaltung erhalten haben, würden ab diesem Datum von Amazon auf unbestimmte Zeit (mindestens bis Januar 2021) entfernt, so Carolus. „Wenn man also nicht alles erledigt hat, ist man spätestens am 9. November weg von der Plattform – fröhliche Weihnachten“, konstatiert der gefrustete Händler.
Doch auch bei Fällen, die von Amazon beantwortet wurden, gebe es laut Carolus Probleme. Denn wenn man die entsprechenden Nachrichten anklicke, komme man wieder auf die Seite für die Freischaltungsanträge – dort sehe man dann aber nur noch die jeweiligen ASINs der Produkte, ohne die Produktbeschreibung.
Und auch bei den von Amazon bereits genehmigten Produkten gibt es Unklarheiten, denn man müsse jedes einzelne Produkt noch Mal einzeln freischalten. „Warum ich als Händler dieser Marke (kein anderer vertreibt unsere Marken-Artikel) nun das Produkt 'anbieten' soll, ist selbst Amazon nicht klar… das Produkt existiert ja schon?“, fragt sich der Amazon-Händler. Will man die von Amazon abgelehnten Fälle bearbeiten, gibt es kein Suchsystem für die ASINs – man muss alles manuell abarbeiten. „Links ein Artikel, der genehmigt wurde. Rechts der Artikel, der jetzt zum zweiten Mal die Runde läuft. Es erscheint wieder die Maske, welche wir schon vor zehn Tagen einmal bearbeitet haben. Ein perfektes perpetuum mobile – allerdings irgendwie ohne Sinn“. Und er sei nicht der Einzige, der von der umständlichen Regelung betroffen ist. „Selbst in meinem sehr kleinen Umfeld habe ich mittlerweile acht Händler und über 12.000 ASINs, die einfach so in Quarantäne geschickt wurden.“
Amazon verweist im Seller Central auf gewisse grundsätzliche Regeln zum Weihnachtsverkauf in der Kategorie Spielzeug, wenn man nicht den Versand durch Amazon nutzt. Dazu gehören unter anderem:
Um die Verkäuferleistung zu verbessern und noch für das Weihnachtsgeschäft zugelassen zu werden, gibt Amazon seinen Marktplatz-Händlern diese Hinweise: