Gerüchte um eBays Herbst-Update: erweiterte Richtlinien zur Entfernung von Kundenbewertungen

Veröffentlicht: 25.07.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 25.07.2013

Im Rahmen seines Herbst Updates erweitert eBay die Richtlinien zur Entfernung von Kundenbewertungen auf seinem Portal. Die Änderungen sollen offenbar rückwirkend für ab dem 31. Juli 2013 abgegebene Bewertungen gelten. Inkorrekte Bewertungen können dann vom Verkäufer via eBay leichter wieder entfernt werden, wenn sie den Richtlinien entsprechen.

eBay, Kundenbewertungen

In folgenden Fällen können laut eCommerce Bytes, Verkäufer nun einfacher dafür sorgen, dass eBay inkorrekte Kundenbewertungen löscht:

  • der Käufer hat eine negative Bewertung gegeben, der dazugehörige Kommentar fällt aber eindeutig positiv aus.
  • Die Bewertung bezieht sich auf die Informationen des Verkäufers in den structured listing fields (Artikeleigenschaften, Mehrwertsteuer, Widerrufsrecht, Versandkosten, mögliche Zahlungsarten), und es sind keine widersprüchlichen Informationen an anderer Stelle der Listen aufgeführt
  • Die Bewertung beruht auf fehlerhafter Eingabe seitens des Käufers, wie zum Beispiel die Angabe einer falschen Lieferadresse, oder die Bewertung wurde fälschlicherweise zu einem anderen Händler bzw. zu einem anderen Produkt abgegeben.
  • Der Käufer forderte eine nicht angebotene Versandart beziehungsweise einen ungenauen Lieferort, was der Verkäufer ablehnte, oder die Lieferung an die vom Käufer angegebene Adresse war unzustellbar
  • Ein Käufer hinterlässt eine neutrale oder negative Kundenbewertung, da PayPal dem Verkäufer geraten hat, die Auslieferung zu stoppen und das gezahlte Geld ersteinmal zwischengelagert hat.

Wenn ein Verkäufer nun möchte, dass eine Bewertung entfernt wird, muss er folgendermaßen vorgehen:

Zuerst sollte er prüfen, ob im vorliegenden Fall eine automatische Entfernung möglich ist. Wenn dem nicht so ist, ist es ratsam, den Käufer zu kontaktieren. Lassen sich Unstimmigkeiten dadurch nicht aus der Welt schaffen und der Käufer weigert sich weiterhin, die Bewertung zu revidieren, könnten die neuen Richtlinien greifen. Erfüllt die Bewertung dann die laut eCommerce Bytes geplanten Kriterien, könnte sie nach den erweiterten Richtlinien zur Entfernung von Bewertungen fällt, über den eBay Kundenservice kontaktieren oder die Seite „Auf erhaltene Bewertungen antworten“ entfernt werden.

Die neue Richtlinie soll den Gerüchten zufolge für alle Bewertungen die einschließlich ab dem 31. Juli 2013 abgegeben werden, gelten. Vorher abgegebene Bewertungen können nicht mit Begründung der neuen Richtlinie entfernt werden.

Die Informationen wurden von eBay bisher noch nicht bestätigt.

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