Der frühe Vogel

Lieferdienst Gorillas: Fristlose Kündigung für streikende Mitarbeiter

Veröffentlicht: 06.10.2021 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.10.2021
Kurier des Lieferdienstes Gorillas

Bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung sowie eine fairere Behandlung von Mitarbeitern – das hatten viele angestellte Kuriere des Lieferdienstes Gorillas in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder gefordert. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, wurden neben Streiks allerdings auch Blockaden vor Lagerhäusern organisiert. Nun hat Gorillas offenbar auf den teils wilden Arbeitskampf seiner Mitarbeiter reagiert und einige Mitarbeiter fristlos gekündigt.

Insgesamt seien mehr als ein Dutzend Angestellte von den fristlosen Kündigungen betroffen, berichtet Spiegel Online. Dabei verweist das Portal auch auf das sogenannte Gorillas Worker’s Collective, eine Gruppe, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lieferdienstes gebildet hat und auf die Missstände aufmerksam machen will. Über Twitter ließ das Kollektiv verlauten: „Praktisch alle Beschäftigten von BKIEZ, GBRUNNEN und SBERG wurden heute entlassen. Anstatt mit den Arbeitnehmern zu verhandeln, hat Gorillas beschlossen, sie loszuwerden. Das wird aber nicht so einfach sein!“ Bei BKiez, GBrunnen und SBerg handelt es sich dabei um drei Lagerhäuser des Unternehmens, die in Berlin Kreuzberg, Berlin Mitte sowie Tempelhof ansässig sind.

In den Schreiben an die Mitarbeiter habe Gorillas die außerordentlichen Kündigungen mit „wichtigem Grund“ begründet. Wie genau dieser Grund aussieht, wurde dabei offenbar nicht erläutert. „In einzelnen Fällen wurden sogar Namen von Mitarbeitern falsch geschrieben“, heißt es weiter. Einzelne Kuriere hätten außerdem berichtet, dass ihnen über ein Telefonat mitgeteilt worden sei, dass illegale Streiks die Basis für die Entlassungen seien. Der Arbeitgeber Gorillas habe selbst auf die rechtliche Unzulässigkeit von Streiks, die nicht gewerkschaftlich getragen werden, hingewiesen. Am heutigen Mittwoch wollen sich Protestanten vor der Zentrale in Berlin zusammenfinden.

Zalando ruft Reparaturservice ins Leben

Der Online-Moderiese Zalando hat immer wieder auf seine nachhaltigen Strategien und Bemühungen hingewiesen. Nun sollen diese ein weiteres Mal ausgebaut werden. Dazu hat das Unternehmen in Berlin einen neuen Reparaturservice aus der Taufe gehoben, der in wenigen Tagen, das heißt am 11. Oktober, zunächst in der Bundeshauptstadt Berlin und später dann auch in Düsseldorf starten soll. Mit dem neuen Service will Zalando eigenen Aussagen zufolge verhindern, dass Kunden ihre gekaufte Kleidung zu früh wegwerfen.

Über den neuen Dienst können die Kunden laut Reuters auf digitalem Weg Termine mit spezialisierten Dienstleistern wie etwa Reinigungsbetrieben, Schustern oder auch Schneidereien vereinbaren.

Daneben verweist Zalando auf seiner Website allerdings auch auf weitere Strategien, um nachhaltiger zu wirken: So werde aktuell beispielsweise „nur ein Prozent aller Bekleidungstextilien in die Bekleidungsproduktion zurückgeführt. Zalando investiert in neue Recycling-Technologien, um diesen Anteil zu erhöhen“. Gelingen soll dies in Kooperation mit der finnischen Tech-Firma Infinited Fiber Company, die aus Textilabfällen eine neue, zirkuläre Textilfaser herstellen kann. Auf diesem Weg könne man sich etwa unabhängiger von neuen Rohstoffen machen.

„Die Modeindustrie muss zu einem Kreislaufsystem übergehen, um die negativen Auswirkungen auf Mensch und Erde einzudämmen“, kommentiert Laura Coppen, Head of Circularity bei Zalando. „Wir sehen diesen Wandel als große Chance. Wir können die Modebranche jetzt grundlegend verändern, neue Einnahmequellen erschließen und einen Wandel im Konsumverhalten, der bereits in vollem Gange ist, weiter vorantreiben.“

Apple zahlt 95 Millionen Dollar im Rechtsstreit

Im Rahmen eines Rechtsstreits hat sich der Tech-Konzern Apple auf eine außergerichtliche Einigung verständigt und zahlt dabei eine Summe von 95 Millionen US-Dollar. In der Sammelklage wurde Apple vorgeworfen, in Garantiefällen keine neuwertige Hardware, sondern auch generalüberholte Geräte an die Kunden auszugeben. Die klagenden Kunden führten dabei an, dass die ausgegebene Refurb-Hardware „nie gleichwertig gegenüber Neuware“ sei, schreibt Heise Online.

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