Zu viel des Guten

Absage vom Finanzamt: Lemonaid soll Steuern nachzahlen

Veröffentlicht: 21.09.2022 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 21.09.2022
Petitionsbild „Amtlich was kippen“ der Limonadenmarke Lemonaid

Mit seiner Petition „Amtlich was kippen“ versuchte der Limonaden-Hersteller Lemonaid die aktuell geltenden Spendengesetze zu kippen. Auslöser der Petition war dabei eine Aufforderung zur Steuernachzahlung in Millionenhöhe, welche das Finanzamt vor kurzem an Lemonaid stellte. Doch wie die Wirtschaftswoche berichtet, machte das Finanzamt deutlich, dass es hinter der aktuellen Rechtslage steht und derzeit keine Änderung beabsichtige. Für Lemonaid könnte das jetzt das Aus bedeuten.

Das „Trinken-hilft-Prinzip“

Das Unternehmen Lemonaid ist ein Sozialunternehmen, wie es im Bilderbuch steht: Für jeden einzelnen Verkauf fließt ein gewisser Betrag in den gemeinnützigen Verein Lemonaid & ChariTea e.V. Das so genannte „Trinken-hilft-Prinzip“ konnte dabei bereits über 7 Millionen Euro für Sozialprojekte in Afrika, Asien und Lateinamerika generieren, wie es auf der Website zur Petition heißt.

Die Unterstützung wurde dabei vor dem Finanzamt als Sponsoring deklariert. Eine Tatsache, die sich jetzt zu rächen scheint, denn in den Augen des Amtes würde für ein Sponsoring eine Gegenleistung des Begünstigten fehlen. Sponsoren von Fußballvereinen, werden beispielsweise namentlich auf Banden oder Vereins-Trikots genannt. Eine vergleichbare Gegenleistung ist im Bereich der Sozialprojekte aber eher unüblich sowie ethisch fragwürdig.

Spenden Vs. Sponsoring

Die Unterschiede zwischen Spenden und Sponsoring liegt jedoch nicht nur in der Erbringung einer Gegenleistung. So lassen sich nach deutschem Gesetz nur Spenden in Höhe von 0,4 Prozent des Umsatzes steuerlich absetzen. Laut Wirtschaftswoche spendete Lemonaid jedoch jährlich bis zu 15 Prozent seiner Umsätze.

Kurzerhand entschied man sich dafür, die Abgaben als Sponsoring zu deklarieren. Bei einer Steuerprüfung fiel dem Finanzamt die Diskrepanz auf. Das Ergebnis: Eine Steuernachzahlung von drei Millionen Euro. Eine Zahlungsaufforderung, die nicht nur die Existenz von Lemonaid, sondern definitiv auch der sozialen Projekte im Hintergrund bedrohen könnte. 

„Wir werden abgestraft – weil wir zu viel Gutes tun“, kommentierte Gründer Paul Bethke die Petition, mit welcher man versuchen wollte, die Gesetzeslage nun zu kippen.

Planbarkeit des öffentlichen Haushalts hat Priorität

In den Augen des Finanzamtes ist die Rechtslage jedoch klar. Wie ein Sprecher gegenüber der Wirtschaftswoche äußerte, müsse man das soziale Engagement zwar anerkennen, aber dennoch für die Planbarkeit des öffentlichen Haushaltes Sorge tragen. Hierfür seien Steuereinnahmen nun einmal notwendig. Die bisherige Steuerfreiheit von 0,4 Prozent des Unternehmensumsatzes wird dabei als hinreichend für soziales Engagement gewertet.

Eine Möglichkeit, welche das Finanzamt Unternehmen, die mehr Spenden wollen, einräumt, sei es ferner, zusätzliche Spenden in den nächsten Veranlagungszeitraum zu schieben. Das bedeutet: sämtliche Spenden, die über die 0,4 Prozent Unternehmensumsatz hinausgehen, würden erst im nächsten Jahr veranlagt. Da Lemonaid aber Jahr für Jahr diese Grenze überschreitet, würde sich die Summe hier unendlich weiter steigern. 

Lemonaid fordert Koalition zum Handeln auf

Auf der Petitionsseite fordern die Gründer von Lemonaid die Ampelregierung dazu auf, sich an ihre Versprechungen zu halten. So hätte es im Koalitionsvertrag Versprechungen zu einer „nationalen Strategie für Sozialunternehmen“ sowie „neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften“ gegeben. 

Zumindest Andreas Dressel, Finanzsenator der SPD, scheint sich der Sache annehmen zu wollen. Er wolle nun prüfen, wie sich das Gemeinnützigkeitsrecht weiterentwickeln ließe.

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