Deutschland bremst Schweizer Online-Kunden

Veröffentlicht: 15.09.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 06.05.2019

Wer in der Schweiz künftig bei deutschen Online-Shops bestellt, kann sich nicht mehr die Mehrwertsteuer an der Grenze erstatten lassen, wie es bisher möglich war. Das hat Deutschland Anfang der Woche beschlossen. Die Schweiz will jetzt prüfen ob Deutschland mit dieser Regelung nicht gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstößt.

Über den Handel mit der Schweiz.

(Bildquelle: daboost - fotolia.com)

Die Schweiz ist auch für deutsche Online-Händler ein immer beliebter werdender Absatzmarkt. Unternehmen wie MeinEinkauf.ch erleichtern sogar den Online-Handel in die Schweiz. Doch da manche Schweizer Kunden mit einem Trick bislang die deutsche Mehrwertsteuer sparen konnten, scheint Deutschland der Praxis jetzt einen Riegel vorgeschoben zu haben.

Offenbar sehr kurzfristige Entscheidung aus Deutschland

An der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz war Schweizer Medienberichten ein Geschäftsfeld auf Grund des internationalen Online-Handels entstanden. Am Grenzraum Schweiz/Deutschland nahmen Bewohner die Bestellungen Schweizer Verbraucher an, die Kunden mussten die Pakete dann abholen. Die Bewohner selbst holten sich von deutschen Grenzbeamten die Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurück.

Seit Anfang dieser Woche scheint das nicht mehr möglich zu sein. Wie der SRF berichtet, verweigern deutsche Grenzbeamte seit Montag den Stempeln. Grundlage dafür soll die deutsche Bundesfinanzdirektion sein. Diese sei zur Auffassung gelangt, dass in Deutschland online bestellte Ware keine Befreiung von der Mehrwertsteuer erhalten soll. Als Argument hierfür gilt, dass die Schweiz nicht Teil der EU-Gemeinschaft ist und die Ware so außerhalb der EU bestellt wurde. Zudem gelte eine steuerfreie Ausfuhr nur für Lieferungen, welche der Abnehmer persönlich im Geschäft abholen würde.

„Danach gilt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG nur für Lieferungen, die der Abnehmer im persönlichen Reiseverkehr ausführt. ‚Ausfuhr im persönlichen Reiseverkehr‘ setzt voraus, dass es sich regelmäßig um Geschäfte über den Ladentisch handelt“, heißt es von der Bundesfinanzdirektion Nord.

Die neuen Regelungen müssen scheinbar im Schnelldurchgang umgesetzt worden sein, denn bis Ende letzter Woche haben die deutschen Grenzstationen noch nichts davon gewusst.

Ganz so einfach scheint die Sache allerdings nicht zu sein. Wie der SRF berichtet prüft die Schweiz jetzt, ob Deutschland mit den neuen Regelungen gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstößt.

 

 

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