Händlerbund-Studie: Jeder fünfte Online-Händler wurde 2015 abgemahnt

Veröffentlicht: 24.02.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 26.02.2016

Eine neue Studie des Händlerbundes setzt sich ausführlich mit dem Thema Abmahnung auseinander. Insgesamt wurde jeder fünfte Befragte im letzten Jahr mindestens ein Mal abgemahnt. 50 Prozent verzeichneten sogar einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Auch zu den Abmahngründen macht die Studie Aussagen.

Studie-Abmahnungen

© Händlerbund

Die Relevanz des Themas Abmahnung ist für Online-Händler kaum hoch genug einzuschätzen. Dass dies auch im letzten Jahr der Fall war, bestätigt eine Studie des Händlerbundes. Hierfür wurden insgesamt 290 Händler befragt, die Aussagen über ihre Erfahrungen im Bereich Abmahnungen im vergangenen Jahr gemacht haben.

Häufigster Abmahngrund: Verletzung des Wettbewerbsrechts

Die Studie hat ergeben, dass 2015 jeder fünfte Online-Händler mindestens eine Abmahnung erhalten hat. Bei den meisten (71 Prozent) beschränkte sich dies auf eine Abmahnung, während vier Prozent sogar mehr als fünf Abmahnungen erhalten haben. Insbesondere der Vergleich mit den Zahlen aus dem letzten Jahr ist erschreckend, denn die Zahl der Abmahnungen hat laut der Hälfte der Befragten, die abgemahnt wurden, 2015 zugenommen. Nur vier Prozent gaben an, dass die Zahl gesunken sei.

Mit 63 Prozent ist unter den Gründen, warum die Online-Händler abgemahnt wurden, die Verletzung des Wettbewerbsrechts auf Platz eins. Auch im Jahr zuvor war dieser Grund mit 55 Prozent mit großem Abstand vorne. Danach folgen die Verletzung des Urheberrechts (14 Prozent) und die Verletzung des Markenrechts (7 Prozent).

Kosten meistens weniger als 500 Euro

Etwa zwei Drittel der Befragten haben angegeben, dass sie die Unterlassungserklärung unterschrieben haben. 41 Prozent wiederum haben die entsprechende Summe auch gezahlt. 2014 sah dies noch etwas anders aus: Nur jeder dritte Online-Händler unterzeichnete die Unterlassungserklärung und zahlte die Summe.

Doch wie hoch waren 2015 die Kosten für eine Abmahnung? Nahezu jede zweite Abmahnung blieb unter der Grenze von 500 Euro. Dafür gaben jedoch auch sieben Prozent an, mehr als 3000 Euro bezahlt zu haben. Die Kosten konnten insbesondere durch einen Händlerbund-Anwalt reduziert werden.

Die weiteren Ergebnisse der Händlerbund-Studie „Abmahnungen im Jahr 2015“ können Sie als PDF einsehen und herunterladen oder gleich hier anschauen:

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