Wettbewerbszentrale: Beschwerden über Online-Handel mehren sich

Veröffentlicht: 04.05.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 04.05.2016

Die Wettbewerbszentrale erklärt in ihrem Jahresbericht, dass die Mehrheit der eingehenden Beschwerden inzwischen den Online-Handel betrifft. Führender Hauptgrund für Beschwerden: Irreführung und Verstöße gegen Informationspflichten. Einen Lichtblick gibt es allerdings.

Wütende Frau

(Bildquelle Wütende Kundin: pathdoc via Shutterstock)

60 Prozent aller bei der Wettbewerbszentrale eingehenden Beschwerden betreffen mittlerweile Geschäfte im Internet. Das erklärt die Zentrale in ihrem Jahresbericht, den sie am gestrigen Dienstag vorgelegt hat. Demnach seien Irreführung und Verstöße gegen Informationspflichten Hauptgründe für die Beschwerden gewesen. Doch es gibt immerhin einen Lichtblick, wie Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, erklärt: „Im vergangenen Jahr haben wir einen Rückgang der Beschwerden über Irreführung und mangelnde Transparenz in der Werbung zu verzeichnen.“ Demnach seien die Zahlen um 11 Prozent auf 7.000 Fälle zurückgegangen.

Vermehrt Beschwerden über Buchungsportale

Trotzdem bleiben derartige Beschwerden über irreführende und intransparente Praktiken mit einem Anteil von knapp 60 Prozent Spitzenreiter. Irreführende Preisangaben wurden deutlich weniger als im Vorjahr beanstandet (-19 Prozent). Um 14 Prozent zugenommen haben allerdings Fälle mit Täuschungen und Irreführungen über geschäftliche Verhältnisse der Anbeiter – etwa die Größe der Firma, das Alter oder die Angabe zu örtlicher oder regionaler Präsenz.

Die Wettbewerbszentrale will zudem vermehrt Beschwerden zu Werbemaßnahmen von Internet-Buchungsportalen erhalten haben. So habe die Zentrale unter anderem beanstandet, dass das Buchungsportal hotel.de falsche Angaben über verfügbare Zimmer gemacht habe. Auch das Gutscheinprogramm von ab-in-den-urlaub.de sowie die Ersparniswerbung von wimdu.de wurden von der Wettbewerbszentrale im Jahr 2015 beanstandet.

Fälle landen immer häufiger beim EuGH

Die Wettbewerbszentrale hat auch im Jahr 2015 einige Fälle „mit grundsätzlicher Bedeutung“ vor den Bundesgerichtshof gebracht. Aktuell führt die Wettbewerbszentrale noch etliche Verfahren vor dem BGH. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ob Amazon für die Verletzung von Informationspflichten wie etwa der Grundpreisangabe haften muss oder nicht.

Neben den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof führt die Wettbewerbszentrale aber derzeit auch noch drei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Zahl der Fälle, die vor dem EuGH verhandelt werden, steige, wie die Wettbewerbszentrale erklärt. Schließlich überlagert das Recht der Europäischen Union immer häufiger die deutsche Rechtssprechung, weshalb wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen immer häufiger beim EuGH landen.

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr über 12.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Immerhin 80 Prozent der Fälle konnten außergerichtlich beigelegt werden, 600 Fälle endeten allerdings vor Gericht.

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