Parship: Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Praktiken

Veröffentlicht: 09.06.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 09.06.2016

Partnerportale gibt es mittlerweile viele. Und sie alle versprechen Spaß und die Chance auf die ganz große Liebe. Doch hinter den rosaroten Fassaden sieht es nicht selten ganz anders aus. So warnen Verbraucherschützer beispielsweise vor den Angeboten von Parship. Denn manchmal drohen horrende Kosten, selbst wenn man den Service nur ein paar Tage genutzt hat.

 Zerbrochenes Herz

(Bildquelle Gebrochenes Herz: TaraPatta via Shutterstock)

 „Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship.“ – Mit diesem Slogan wirbt die Partnerbörse und lässt potenzielle Kunden dabei auf die große Liebe hoffen. Und verweist darüber hinaus wohlweislich nicht darauf, dass zum „erfolgreichen“ Verlieben eigentlich immer Zwei gehören. Worauf wenig überraschend ebenfalls nicht hingewiesen wird, ist die hohe Abmeldequote, die es zu geben scheint. Der Online-Dienstleister Aboalarm will durch Analysen nämlich herausgefunden haben, dass alle zehn Minuten ein Parship-Kunde kündigt.

„Man bekommt als kostenloses Mitglied nicht viel zu sehen“

Doch sei es drum. Was Verbraucherschützer kritisch beäugen, sind die zahlreichen Kunden, die sich durch undurchsichtige Klauseln oder intransparente Strukturen über den Tisch gezogen fühlen. So wurden kürzlich in einem SternTV-Beitrag die Erfahrungen zweier ehemaliger Kunden als exemplarische Beispiele dafür aufgezeigt, mit welchen Vorgehensweisen Kunden zur Premiummitgliedschaft gelockt werden. Doch auch die kostenpflichtige Variante der Parship-Mitgliedschaft konnte die beiden Nutzer nicht überzeugen, weshalb beide nach wenigen Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machten. Im Anschluss an den Widerruf erhielten beide Rechnungen von mehreren hundert Euro.

Parship schickt Rechnungen über Wertersatz

Wie lässt sich die Rechnungsstellung begründen? Parship argumentiert, dass die Nutzer für bereits geschlossene Kontakte „einen so genannten ‚Wertersatz‘ zahlen“ müssten. Auch wenn die Dienstleistung eigentlich nur wenige Tage in Anspruch genommen wurden, betrugen die Rechnungen in den beiden Fällen ein Mal über 200 Euro und ein Mal über 350 Euro. –Verbraucherschützer sehen in solchen Berechnungen einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Bereits im Jahr 2014 war die Verbraucherzentrale juristisch gegen entsprechende Wertersatz-Methoden von Parship vorgegangen. In einem Urteil, das vom Landgericht Hamburg erlassen wurde, hieß es Stern zufolge:

Kein Nutzer würde für die Garantie, für 5 bis 7 Kontakte, die auch in einer Absage bestehen können, mehrere hundert Euro investieren. (…) Das Verhältnis der bis zum Widerruf erfolgten Leistungserbringung ist (…) zeitanteilig zu berechnen.“ – Ein Entscheidung zugunsten der Kunden. Denn demnach müssen sie nicht nach Leistung, sondern nur nach Anzahl der genutzten Tage bezahlen – pro Tag entspricht das bei einem abgeschlossenen Jahresabo im Wert von 350 Euro nur einem Betrag von 0,96 Euro pro Tag, also insgesamt nur wenige Euro. Doch da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, agiert Parship weiter wie bisher.

Den vollständigen Videobeitrag von SternTV können Sie hier einsehen:

 

 

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