Vertriebsbeschränkungen: Amazon erlaubt keinen Verkauf von Travalo-Produkten

Veröffentlicht: 21.07.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 21.07.2016

Amazon hat sich wieder an Online-Händler mit neuen Vertriebsbeschränkungen gewandt. Künftig dürfen Online-Händler demnach nicht mehr mit Markenprodukten von Travalo handeln, außer sie haben die explizite Erlaubnis des Unternehmens dafür. Scheinbar ohne Vorwarnung hat Amazon nun die Angebote der Travalo-Händler von Amazon entfernt.

Flacon mit Parüm

(Bildquelle Parfüm Flacon: Nolte Lourens via Shutterstock)

Amazon arbeitet weiter an der Durchsetzung von Vertriebsbeschränkungen. Das legt eine E-Mail von Amazon nahe, die das Unternehmen einem Online-Händler gesendet hat. Uns wurde die E-Mail weitergeleitet und demnach hat Amazon entschieden, dass Online-Händler nicht mehr über den Marktplatz von Amazon mit Produkten des Unternehmens Travalo handeln dürfen. Das Unternehmen stellt hauptsächlich Parfümzerstäuber her.

Künftig, so will es Amazon Deutschland, darf nur noch das Unternehmen Travalo selbst Produkte der eigenen Marke über Amazon verkaufen. Alle Online-Händler, die bis dato mit der Marke handelten, sollten bereits bemerkt haben, dass Amazon ihre Angebote entfernt hat.

Bundeskartellamt sprach sich gegen Vertriebsbeschränkungen aus

In einer E-Mail an die Online-Händler schreibt Amazon: „Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, haben wir uns entschlossen, Zulassungsbeschränkungen für alle Produkte der Marke 'Travalo' auf Amazon.de einzuführen. Wir bitten Sie, diese Produkte nicht wiederholt oder unter anderen ASINs anzubieten und von der Erstellung neuer Angebote abzusehen. Dies gilt sowohl für Produkte, die mit Versand durch Amazon versendet werden als auch für Produkte, die von Ihnen als Händler selbst versendet werden.“ 

Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, dem droht Amazon in der uns vorliegenden E-Mail mit Entzug der gesamten Verkaufsberechtigung als Online-Händler. Es ist nicht das erste Mal, dass Amazon Vertriebsbeschränkungen für Markenprodukte durchsetzt. Bereits im vergangenen Jahr hat Amazon Vertriebsbeschränkungen für zahlreiche Marken bestimmt und dabei u. a. Probleme mit dem Bundeskartellamt bekommen, welches etwa im Falle der Sportmarke Asics die Vertriebsbeschränkungen als nicht zulässig gewertet hat.

 

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