Studie der EU-Kommission: Viele Hersteller beschränken den Vertrieb

Veröffentlicht: 16.09.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 19.09.2016

Die laufende Sektoruntersuchung, mit der die EU-Kommission herausfinden will, wie die aktuelle Lage auf dem Binnenmarkt ist, klingt vielleicht „auf den ersten Blick“ wie eine trockene Angelegenheit. Doch die Resultate können gravierende Mängel, Hürden und Probleme aufdecken, mit denen Online-Händler derzeit zu kämpfen haben. Und sie können dabei helfen, Hürden niederzureißen. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Stop: Vorschriften
© Imillian – Fotolia.com

Die ersten Ergebnisse aus der Sektoruntersuchung der Europäischen Kommission zeigen, dass das Thema Vertriebsbeschränkungen für viele Händler eine große Rolle spielt. Denn viele Hersteller haben mittlerweile selbst Online-Shops vorzuweisen, sodass „viele Einzelhändler sich nun gegen ihre eigenen Lieferanten im Wettbewerb behaupten müssen“, so die EU-Kommission.

Vertriebsbeschränkungen: Reine Online-Händler haben oft das Nachsehen

Dabei wurde festgestellt, dass der „selektive Vertrieb“ – was im Grunde nichts anderes als Vertriebsbeschränkungen sind – eine weitverbreitete Methode ist: Rund jeder fünfte befragte Hersteller hat in den vergangenen zehn Jahren ein „selektives Vertriebssystem eingeführt“ – und zwar als Reaktion auf den stetig wachsenden Online-Handel. Zwei von drei Herstellern (67 Prozent) mit selektivem Vertriebssystem führten außerdem neue Auswahlkriterien ein. Knapp die Hälfte der Hersteller verwehrt reinen Online-Händlern sogar den Verkauf ihrer Produkte.

Die Gründe für Vertriebsbeschränkungen sind dabei stets die gleichen: Hersteller wollen „einen leistungsfähigen Vertrieb“ sicherstellen und ein rundum stimmiges Marken-Image aufbauen. Darüber hinaus soll der Service – also eine gute Beratung beim Kauf und der Dienst am Kunden – garantiert werden. Dies könne laut der Hersteller nur sichergestellt werden, wenn die entsprechenden Händler ganz gezielt ausgesucht werden und in der Lage sind, hohe Standards zu erfüllen.

Vertriebsbeschränkungen können unterschiedlich geartet sein

Nicht jeder Hersteller wählt jedoch die gleichen Vertriebsbeschränkungen – manchmal beziehen sich die Beschränkungen auf die Preise, auf den Verkauf oder auch auf die entsprechende Werbung für die jeweiligen Produkte. Manchmal wird im Zuge der Vereinbarungen auch geregelt, ob und wie ein internationaler, also grenzüberschreitender Verkauf zu handhaben ist.

Die Analyse der EU-Kommission hat bisher gezeigt, dass die Hälfte aller befragten Einzelhändler an mindestens eine vertragliche Vertriebsbeschränkung gebunden ist. Dabei ist die Zahl derer, die preisbezogenen Regeln folgen müssen, am höchsten. Besonders die hohe Preistransparenz in der Online-Welt dürfte für die doch recht hohe Quote sorgen – schließlich können sich Kunden mithilfe von Preissuchmaschinen oder schnellen Recherchen einen Überblick darüber verschaffen, welches Unternehmen ein bestimmtes Produkte zu welchem Preis verkauft.

Von Beschränkungen bezüglich des Verkaufs auf Online-Marktplätzen wie etwa Amazon und Ebay ist knapp jeder Fünfte betroffen. Vorgaben zur Online-Werbung, der Nutzung von Preisvergleichstools, zum Verkauf über den Händler-Shop oder über Ländergrenzen hinweg liegen im Schnitt gleich auf.

Neu ist die Problematik um die Vertriebsbeschränkungen nicht. Wir hatten in der Vergangenheit schon häufiger über derartige Hürden, vor allem auf dem Online-Marktplatz Amazon, berichtet. 

Weitere Informationen zu den ersten Ergebnissen der EU-Sektoruntersuchung finden Sie hier. Der Händlerbund hat die Ergebnisse der Untersuchung in einer Infografik aufbereitet.

 

Zwischenbericht der EU-Kommission: Sektoruntersuchung
Nach den Angaben der EU-Kommission: Sektoruntersuchung
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