Fehlende Originalverpackung: Viele Online-Shops halten sich nicht ans Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 08.06.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Nehmen Online-Shops zurückgesendete Waren innerhalb von 14 Tagen auch ohne die Originalverpackung an? Das gesetzliche Widerrufsrecht sieht dies eigentlich vor, doch die Realität sieht oftmals anders aus, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfale nun mithilfe einer Stichprobe unter 25 Online-Shops feststellen musste.

Viele Konsumenten schmeißen die Originalverpackung eines Produktes direkt nach dem Auspacken in den Müll, da diese ihrer Meinung sonst wohl eher als Staubfänger fungieren würde. Hinsichtlich des Widerrufsrechts stellt das, zumindest in der Theorie, kein Problem dar, denn Shop-Betreiber sind dazu verpflichtet, die Ware auch ohne Originalverpackung zurückzunehmen, wenn diese innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückgeschickt wird.

Einige Shops fordern Originalverpackung bei Rückgabe

Die Verbraucherzentrale NRW ist nun der Frage nachgegangen, ob sich die Online-Shops auch wirklich daran halten und die Produkte auch wieder entgegennehmen, wenn der Konsument diese ohne die Originalverpackung zurückschickt, und hat hierfür 25 Online-Shops untersucht. Das Ergebnis: Viele Händler halten sich nicht an die rechtliche Vorgabe und verweigern die Annahme von Produkten ohne Originalverpackung.

Die Stichprobe hat unter anderem ergeben, dass sieben Shops aus den Bereichen Schmuck, Fashion sowie Möbel direkt die Formulierung wählten, „dass jede Ware ‚in ihrer Originalverpackung‘ zurückgeschickt werden ‚muss‘“, so die Verbraucherzentrale. Neun andere sollen dies „mal offen, mal unterschwellig“ formuliert haben. Und zwei Shops aus der Technik-Sparte „drohten mit Wertersatz“ und „mit Abzügen vom Kaufpreis“, wenn die Verpackung nicht mehr vorhanden beziehungsweise beschädigt sei.

Verlängerte Rückgabefristen werden von einigen Shops angeboten

Gleichzeitig hat die Verbraucherzentrale NRW aber auch feststellen können, dass viele Händler ein Widerrufsrecht anbieten, das über den eigentlichen gesetzlichen Rahmen hinausgeht. 17 der 25 untersuchten Online-Shops verlängerten die Rückgabefristen auf oftmals 30, in Teilen sogar 90 beziehungsweise 100 Tagen. Neun dieser Shops nahmen die Ware nach der gesetzlich vorgegebenen Widerrufszeit jedoch nur noch mit der Originalverpackung an – „und das ist erlaubt“, so die Verbraucherzentrale.

„Rechtlich ist eine Forderung der Originalverpackung bei Ausübung des Widerrufrechts, ob direkt oder unterschwellig, rechtswidrig und abmahngefährdet“, bestätigt Onlinehändler-News.de-Rechtsexperte Ivan Bremers. „Die Gerichte haben hierzu klargestellt, dass durch den Online-Händler nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass die Originalverpackung ein ‚Muss‘ für den wirksamen Widerruf darstellt.“ Weiterhin führt er aus: „Rechtlich zulässig ist dabei die ‚Bitte‘ nach der Originalverpackung oder ein verlängertes Rückgaberecht mit Originalverpackung, solange das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht von 14 Tagen für den Verbraucher nicht eingeschränkt wird.“

 

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