Rückgabeoption für Elektroschrott wird kaum in Anspruch genommen

Veröffentlicht: 04.07.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 04.07.2017

Die seit letztem Juli in Kraft getretene Rücknahmepflicht von Händlern für Elektroschrott wird bisher kaum in Anspruch genommen. Diese Bilanz ziehen die Verantwortlichen jetzt und fordern mehr Aufklärung über die Rückgabeoption. 

 © A and N photography / shutterstock.com

Altgeräte können seit dem 25.07.2016 bei Läden mit einer bestimmten Größe zurückgegeben werden. Wird die Annahme verweigert, droht dem zuständigen Händler seit Juni diesen Jahres sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro (wir berichteten). Trotz dieser verpflichtenden Rückgabeoption, nutzen nur sehr wenige Käufer diese Möglichkeit. Zu diesem Ergebnis kommen jetzt die Deutsche Umwelthilfe, Verbraucherschützer und Branchenverbände. „Kleine Elektrogeräte werden weiterhin nur wenige im Handel abgegeben“, fasst der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) die aktuelle Situation in einer Pressemeldung der dpa auf heise.de zusammen. Auch speziell dafür eingerichtete Rücknahmetheken finden bei den Verbrauchern keinen Zuspruch. Die Rücknahmepflicht soll auf lange Sicht die Sammelquote für Elektronikschrott erhöhen, so dass mehr recycelt wird und weniger in der schwarzen Tonne landet.

Zu wenig Wissen über die Rücknahmepflicht

Grund für die zögerliche Nutzung der Rückgabeoption sehen die Verantwortlichen in dem fehlenden Wissen der Verbraucher. Besonders kritisiert wird, dass die Händler oft zu versteckt auf die Möglichkeit der Rücknahme informieren. „Verbraucher nehmen nur das in Anspruch, von dem sie wissen“, beschreibt Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Problem. Werden Kunden ohne das entsprechende Wissen über die Händlerpflicht beim Rückgabeversuch in einem Geschäft zurückgewiesen, ist das nicht nur ein äußert schlechtes Beispiel für Verbraucherfreundlichkeit, sondern auch schlichtweg nicht rechtens. Kunden ohne die entsprechenden Informationen können sich in dem Fall ihr Recht allerdings nicht einfordern und ziehen oft unverrichteter Dinge wieder ab. Um dagegen vorzugehen, sollen aktuell Tester im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe in Möbelhäusern, Bau- und Elektrofachmärkten unterwegs sein.

Kaum Beschwerden über Fehlverhalten

Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern müssen kleinere Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern zurücknehmen, auch ohne, dass der Kunde etwas neues kauft. Aktuell halten sich allerdings viele Händler nicht daran. Dennoch gibt es kaum Beschwerden von Seiten der Verbraucher, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch hier liegt der Grund im Unwissen der Kunden. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb die Händler auf, intensiver über die Rückgabemöglichkeit zu informieren. Damit erhofft man sich in den kommenden Monaten einen deutlichen Anstieg der Elektroschrott-Rückgabe.

Dabei haben stationäre und Online-Händler bereits jetzt Informationspflichten, die sie einhalten müssen, ergänzt Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin beim Händlerbund. Wir haben bereits hier (Frage 7) im Einzelnen darüber informiert. Nur über eine Gesetzesänderung mit neuen und verschärften Informationspflichten kann das Wissen der Verbraucher aufgefrischt werden. Letztendlich leidet der Online-Handel, der sich mit jeder Gesetzesnovelle neuen Abmahnquellen konfrontiert sieht.

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