Kartellamt will Online-Chancen kleinerer Händler stärken

Veröffentlicht: 21.08.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 21.08.2017

Das Bundeskartellamt sieht Verbesserungsbedarf im Internet: Neben den großen und marktbeherrschenden Anbietern haben viele kleine Händler kaum eine Chance, sich ein Stück des Online-Kuchens zu sichern. Daher müsse besonders kleinen Einzelhändlern unter die Arme gegriffen werden.

Mann im Anzug auf Treppe mit Laptop
© Lipik Stock Media – shutterstock.com

Kleinen Einzelhändlern ohne Online-Kanal wird es künftig wohl immer schwerer fallen, die eigene Zukunft zu sichern. Doch der bloße Aufbau eines Online-Shops oder der Verkauf über Online-Marktplätze reicht oftmals nicht aus, um die ganz großen Umsätze generieren zu können – die Macht der großen Player ist häufig zu groß. Um dies zu ändern, will das Bundeskartellamt Hand an die Strukturen im Online-Handel legen und jene Hindernisse beseitigen, die besonders den kleinen Händler belasten.

„Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können“, zitiert Golem Kartellamtschef Andreas Mundt. Um jedoch überhaupt eine solche Chance im Netz zu bekommen, muss sich auch etwas an der Praxis der Vertriebsstrukturen bzw. Vertriebsbeschränkungen ändern, denn diese verhindern es nicht selten, dass kleine Anbieter überhaupt am Handel teilnehmen können.

Vertriebsbeschränkungen gehen zulasten kleiner Händler

Die Aufgabe der Wettbewerbsbehörde müsse es sein, „dass es im Internet keine unzulässigen Vertriebsbeschränkungen zulasten kleiner Händler gibt“, zitiert Golem weiter. „Sie brauchen den Zugang zu Preissuchmaschinen und Drittplattformen, um wirklich sichtbar zu sein.“ Gerade den Verkauf über Preissuchmaschinen und Online-Marktplätze hatten große Markenhersteller Händlern in der Vergangenheit immer wieder untersagt. Man erinnere sich beispielsweise an die Fälle des Sportartikelherstellers Asics (wir berichteten) oder auch den Clinch um Adidas.

Entsprechende Vertriebsbeschränkungen seien nur hinzunehmen, wenn Markenhersteller dafür laut Mundt tatsächlich „stichhaltige Gründe anführen können“. Ansonsten müssten Händler die Möglichkeit erhalten, die Produkte der Hersteller auch über Preissuchmaschinen und Marktplätze zu vertreiben.

Das Bundeskartellamt und die Macht von Amazon

Zwar sei es auch für das Bundeskartellamt nicht einfach, der wachsende Marktdominanz von Amazon und Konsorten Einhalt zu gebieten, doch zumindest habe man in der Vergangenheit schon Erfolge für Händler erzielen können: In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Preisparitätsklausel verwiesen, mit der Amazon seinen Händlern vor Jahren verboten hatte, Produkte auf anderen Seiten günstiger zu handeln als auf Amazon. Diese Paritätsklausel hatte Amazon auf Druck im Sommer 2013 gestrichen.

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