Amazon: Umsatzsteuernachforderung durch DPD – Steuerberater hinzuziehen!

Veröffentlicht: 17.11.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 17.11.2017

Amazon-Händler bekommen aktuell Umsatzsteuernachforderungen von Amazon bzw. DPD zugesandt. Die betroffenen Händler sollten sich damit unbedingt an ihre Steuerberater wenden. Der Betrag kann in der Regel im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich als Vorsteuer zum Abzug gebracht werden.

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© 360b / Shutterstock.com

In den einschlägigen Facebook-Gruppen, etwa bei den Multichannel Rockstars, bricht sich seit Donnerstagmittag große Verunsicherung Bahn. Eine E-Mail von Amazon an seine Händler, in der von Umsatzsteuernachforderungen durch DPD die Rede ist, sorgt für viele Fragezeichen. Von DPD selbst ist auf Anfrage leider nicht mehr als die bloße Bestätigung des Vorgangs zu erfahren. Zu Vertrags- und Rechnungsvorgängen will man sich extern nicht äußern. Händler sollten sich aber nun nicht verrückt machen.

Das ist passiert

Die E-Mails von Amazon lesen sich weitgehend deckungsgleich, auch wenn sich die Zeiträume unterscheiden. In den OnlinehändlerNews vorliegenden Mitteilungen heißt es etwa:

DPD GmbH (DPD) hat uns informiert, dass Ihnen, aufgrund eines Fehlers, vom 1. Januar 2016 bis zum 30. November 2017 beim Kauf der DPD Versandetiketten über „Versandentgelt kaufen“ in Seller Central keine Umsatzsteuer berechnet wurde.

DPD sendet Ihnen daher am 16. November 2017 eine aktualisierte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 31. August 2017 zu. Auf dieser Rechnung finden Sie den Betrag, den DPD bereits für Sie beglichen hat. Am 21. Dezember 2017 erhalten Sie eine weitere aktualisierte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. September 2017 bis 30. November 2017, die ebenfalls bereits von DPD beglichen wurde.

Sie können beide Rechnungen in Ihrer nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Die von DPD in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sollte über Ihre regelmäßige Umsatzsteuererklärung als normale Vorsteuer erstattungsfähig sein.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember 2017 die DPD Versandkosten unter „Versandentgelt kaufen“ in Seller Central inklusive Umsatzsteuer angezeigt werden.

Für alle Umsatzsteuerbeträge, die Amazon Payments Europe nicht von Ihrem Seller Central-Konto einziehen kann, darf DPD den noch ausstehenden Differenzbetrag direkt von Ihnen einfordern. Dies gilt nur für Rechnungen für gekaufte DPD Versandetiketten vor dem 1. Dezember 2017.

...“

Die entsprechende Rechnung von DPD lässt daraufhin nicht lange auf sich warten und hier entlädt sich die Unverständnis der Händler. Denn die Rechnungspositionen sind teilweise sehr kryptisch und lassen maximal erahnen, worauf sie sich beziehen. Der Ärger an dieser Stelle ist nachvollziehbar.

Steuerberater hinzuziehen und Ruhe bewahren!

Die nachträglich erhobene Umsatzsteuer lässt sich, wie DPD in seiner Mitteilung schreibt „im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich als Vorsteuer zum Abzug bringen“. DPD rät zudem: „Bezüglich der Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.“ Das ist der einzig richtige Hinweis an dieser Stelle!

Wir haben dazu die Rechtsabteilung des Händlerbundes befragt:

  1. Ist die nachträgliche Rechnung von DPD zum Einzug nicht gezahlter MwSt. auf die Versandetiketten von DPD zulässig, besteht überhaupt ein Vertrag der Amazon-Händler mit DPD?

Laut der Geschäftsbedingungen für Versanddienstleistungen für Verkäufer, die im Verkäuferkonto von Amazon-Händlern unter dem Reiter "Hilfe"/"Bestellungen verwalten / Aufgaben & Hilfsmittel / "Versandentgelt kaufen" aufrufbar sind, regelt Amazon dass der Händler ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten - in den aktuell diskutierten Fällen mit dem Versanddienstleister DPD - eingeht.

Auszug aus der Regelung:

"Die erworbene Serviceleistung: Sie erwerben einen Versandschein und andere damit verbundene Serviceleistungen (wie beispielsweise Versicherung) nach Wunsch von einer dritten Partei, nicht von Amazon. Amazon ist nicht verantwortlich für diese Serviceleistungen und kann nicht haftbar gemacht werden für Serviceleistungen, die Sie von Dritten erwerben.

Belastung Ihres Verkäuferkontos: Wenn Sie einen Versandschein oder damit verbundene Serviceleistungen über Ihr Amazon Verkäuferkonto von einem Dritten erwerben, stimmen Sie zu, dass Sie für diese auch bezahlen. Sie bevollmächtigen uns, Ihr Verkäuferkonto mit den Gebühren zu belasten, die aus dem Erwerb der Serviceleistungen anfallen (einschließlich der Verrechnung jeglicher von Ihnen zu zahlender Beträge mit Beträgen, die von uns an Sie zu zahlen wären) und gestatten uns, den Einzug oder die Rückerstattung von Gebühren über alle anderen, durch ihren Verkäufervertrag oder geltendes Recht gestatteten Wege zum Zahlungsausgleich abzuwickeln. Wir behalten uns das Recht vor, Ausgleichsbuchungen vorzunehmen, sofern dies nötig ist um Wertberichtigungen durch den Transportdienst oder sonstige Anbieter der Serviceleistungen auszugleichen. Wir behalten uns außerdem vor, die Nutzung der Serviceleistungen einzuschränken oder zu untersagen. "  

Laut der Mitteilung von Amazon und DPD wurden die Versandetiketten von DPD ohne Umsatzsteuer abgerechnet, so dass DPD eine berechtigte Nachforderung über die nicht gezahlte Umsatzsteuer auf die Versandetiketten hat.

Ignorieren Sie das Schreiben nicht!

Online-Händler, die diese Schreiben erhalten haben, sollten diese Schreiben auf gar keinen Fall ignorieren und sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. DPD hat die nicht gezahlte Umsatzsteuer auf die Versandetiketten erst einmal selbst beglichen, holt sich diese aber vom Händler zurück. Deshalb auch die Schreiben / Rechnungen von Amazon und DPD. Amazon wird den Händlern die Umsatzsteuerbeträge dann von dem Händler-Konto einziehen.

Händler, die Rechnungen von DPD erhalten haben, sollten diese unter Vorlage der Schreiben von Amazon und Rechnungen von DPD bei der nächsten Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt deklarieren, um die nicht gezahlten Umsatzsteuerbeträge erstattet zu bekommen.

  1. Steht (vereinzelt) die Frage im Raum, dass die Rechnungen von DPD fehlerhafte Paketgrößen ausweisen und damit fehlerhafte Umsatzsteuerbeträge. Diese Rechnungen müssen dahingehend überprüft werden, welche Pakete / Paketgrößen tatsächlich vom Händler versendet wurden. Das ist mühsam, aufwendig, ärgerlich und kann in einer Korrektur der Rechnungen münden. An dieser Stelle unsere Empfehlung: Wird festgestellt, dass die Rechnungen fehlerhafte Positionen und Paketgrößen ausweisen, sollte sowohl gegenüber DPD signalisiert werden, dass die Rechnung aufgrund der fehlerhaften Positionen unter Vorbehalt angenommen wird, als auch gegenüber Amazon ausdrücklich formuliert werden, dass der Einzug der Forderung von DPD ausdrücklich nur unter Vorbehalt angenommen wird.

Ist eine Korrektur der Rechnung erforderlich, muss diese korrigierte Rechnung auch an das Finanzamt übermittelt werden.

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