Amazon, Ebay, Alibaba: Deutsche Umwelthilfe warnt vor illegalem Verkauf von Elektro-Geräten

Veröffentlicht: 12.01.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 12.01.2018

Viele Händler, die Elektro-Geräte auf Amazon, Ebay oder Alibaba anbieten, sollen diese nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Das will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) festgestellt haben. Sie ruft die Marktplätze nun dazu auf, den illegalen Verkauf zu unterbinden.

Elektro-Geräte
© Neirfy - Shutterstock.com

Eine Recherche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) habe über 100 Elektro- und Elektronik-Geräte von unterschiedlichen Anbietern zutage gefördert, die von den Produktherstellern nicht gemäß dem Elektrogesetz bei der Stiftung EAR angemeldet wurden. Durch die fehlende Registrierung umgehen die Händler die Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich der Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung der Geräte, moniert die DUH. Die beanstandeten Geräte seien bei einer Untersuchung von Amazon, Ebay und Alibaba gefunden worden.

„Es ist unverantwortlich, dass Verkaufsportale wie Amazon oder Ebay zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher unseriösen Händlern eine Plattform für kriminelle Angebotspraktiken von Elektro- und Elektronikgeräten bieten“, prangert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, an. „Selbstverständlich müssen auch ausländische Hersteller und Importeure Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Dazu gehört in jedem Fall die Registrierung für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Trittbrettfahrerei, das Angebot kurzlebiger Ramschware und fehlende Regressmöglichkeiten von Verbrauchern dürfen nicht zur Regel werden.“ Resch fordert, dass die Plattformen den illegalen Verkauf „von vornherein unterbinden“ und nicht erst auf Hinweis agieren sollten.

Marktplätze sollen illegale Angebote proaktiv blocken

Die Plattformen sollten der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation zufolge die EAR-Registrierungsnummer bei jedem Elektro- oder Elektronik-Gerät abfragen. Diese Nummer müsse auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht werden – damit würde eine Hürde für illegale Angebote geschaffen und die Prüfung für Außenstehende vereinfacht. Damit Verbraucher im Schadensfall auch Schadensersatz fordern können, soll die Adresse des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers oder dessen Bevollmächtigten mitveröffentlicht werden.

Wenn Plattformen den Verkauf von illegal importierten Geräten trotzdem tolerieren, sollten sie rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten, fordert die DUH. Ebay soll auf die Hinweise der Umwelthilfe hin Angebote beendet und Verkäufer verwarnt haben. Dies könne nach Ansicht der DUH aber „keine nachhaltige Lösung“ sein. Dass die Plattformen die EAR-Nummer nicht abfragen, hat nach Ansicht von Philipp Sommer, stellvertretender DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, einen klaren Grund: „Das wird bislang abgelehnt, da der Profit über dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt steht.“

 

Weitere Informationen zum Elektrogesetz hat der Händlerbund im FAQ zum ElektroG zusammengefasst.

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