Newsletter: Nur 4 von 449 Online-Händlern sind rechtlich auf der sicheren Seite

Veröffentlicht: 28.06.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 28.06.2018

Newsletter sind nach wie vor nicht aus dem Online-Marketing-Mix wegzudenken. Doch rechtssichere Newsletter zu versenden ist dabei keine Selbstverständlichkeit. Eine neue Analyse, bei der 449 Online-Händler und ihre Newsletter untersucht wurden, kommt zu einem erschreckenden Ergebnis. Denn gerade einmal vier Händlern versenden rechtlich einwandfreie Newsletter.

Grafik, desktop rechner mit Newsletter Anmeldung
© AI Studio – shutterstock.com

Die Unternehmensberatung absolit hat anhand von 125 Kriterien die Newsletter von 449 Online-Händlern analysiert und kommt dabei zu einem erstaunlichen Ergebnis. Von den analysierten Händlern können in puncto Rechtssicherheit gerade einmal vier Händler die volle Punktzahl erreichen.

Für die Studie untersuchte absolit Online-Händler aus dem deutschsprachigen Raum aus den Branchen Mode und Kosmetik, Großhandel, Spezialhändler, Wohnen, Universalhandel, Sport und Freizeit, Lebensmittel, Elektronik und Convenience. Davon sind 59 Händler im B2B-Bereich tätig. Um einen umfassenden Blick über die E-Mail-Marketing-Aktivitäten der untersuchten Händler zu erlangen, wurden sieben verschiedene Bereiche näher beleuchtet. Ziel war es, möglichst viele Aspekte der professionellen Kundenkommunikation zu analysieren. Dabei reicht das Spektrum der Untersuchung von grundlegenden Basics des Kundendialogs bis zur Gestaltung der versendeten Newsletter.

Die 10 besten Händler - Absolit E-Mail_Marketing Studie
© absolit

„Viele Händler befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis“

Besonders erschreckend sind die Ergebnisse im untersuchten Bereich Recht, denn nach wie vor machen viele Unternehmen elementare Fehler. Gerade einmal vier Unternehmen – Metro, Lufthansa Worldshop, MDM und ATU – konnten einen komplett rechtssicheren Anmeldeprozess vorweisen. Auch die versendeten E-Mails sind laut Analyse einwandfrei. Viele Unternehmen, so heißt es in der Meldung, hätten jedoch nicht einmal die Hälfte der zu erreichenden Punkte geschafft. Ursache hierfür ist meist das Missachten der Kennzeichnungspflicht. Nur 41 Prozent aller Double-Opt-in-Mails und 42 Prozent aller Willkommensmails enthalten zudem vollständige Impressen. Bei den Newslettern liegt dieser Wert mit 59 Prozent etwas höher.

Problematisch ist vor allem auch, dass kurz nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung selbst grundlegende Bestandteile falsch gemacht werden. So verpflichten beispielsweise 17 Prozent der analysierten Händler die Kunden zur Angabe von „nicht zweckgebundene Daten wie Name oder Anrede bei der Newsletter-Registrierung“. Ähnlich viele klären den Abonnenten nicht darüber auf, ob und welche personenbezogenen Daten gesammelt werden. „Viele Händler befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis und sind sich der Tragweite der neuen Datenschutz-Grundverordnung anscheinend nicht bewusst“, bemängelt Studienautor Torsten Schwarz.

Der Händlerbund stellt kostenfrei ein Hinweisblatt zum Versand von E-Mail-Werbung zur Verfügung. Dies kann an dieser Stelle heruntergeladen werden. Die vollständige Analyse „Der E-Mail-Marketing-Guide für Händler“ kann hier gegen Bezahlung heruntergeladen werden. Die Kurzversion der Studie ist allerdings kostenlos.

Kommentare  

#1 Heidemann 2018-06-29 14:01
wie schon gehabt - wo wäre das Internet ohne Email- und Newsletter - was hat den Einstieg denn erst vorangetrieben - genau - einfache ,schnelle ,kostenlose Werbung !
also ich habe die paar Newsletterkunde n bei Ebay abgeschafft - sowieso keine kontrolle über nix und zum Dank erhält man dann noch eine Abmahnung für Werbung ???
wenn´s wenigstens noch Banditenmails wären - aber die haben ja Freifahrtschein e - nicht erkannt - pech gehabt.
Bankraub - 2 Jahre auf Bewährung ? oder Spezialausbildu ng bei der GSG 9 ?
Fehler in den AGB /DSGVO - 50.000 Geldstrafe - bei keinen Geld ,Gefängnis nach Tagessatz ???
bei noch höherer Geldstrafe - geht dann die ganze Familie in´s Gefängnis oder Zwangs-Organver kauf ?
wo ist das Problem Name ,Adresse ,Telefonnummer anzugeben ?
wer nicht will ,braucht das ja nicht ausfüllen - die selbstverpflich tung keine Daten an andere Firmen weiterzugeben /zu verkaufen ist O.K.
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