Preisanpassungen durch künstliche Intelligenz: Monopolkommission sieht „Gefährdungspotenzial“

Veröffentlicht: 04.07.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 26.06.2023

Die Monopolkommission hat ein kritisches Auge auf Algorithmen und künstliche Intelligenzen geworfen, die im Online-Handel dabei helfen, Preise anzupassen. Die Sorge liegt darin, dass Preise künftig steigen könnten. Die Kommission sieht an dieser Stelle anscheinend einen größeren Kontrollbedarf.

Regelmäßige Preisanpassungen gehören längst zum Alltag vieler Online-Händler. Und da Anbieter nicht selten Hunderte, wenn nicht gar Tausende Produkte im Sortiment haben, sind solche Preisanpassungen auf händischem Wege natürlich gar nicht möglich. Um trotzdem entsprechende Regulierungen vorzunehmen, kommen Algorithmen und künstliche Intelligenzen zum Einsatz, die den Händlern diese Arbeit abnehmen. Doch genau solche Algorithmen und künstlichen Systeme sind es, die der Monopolkommission aktuell Bauchschmerzen bereiten.

Algorithmen könnten sich untereinander anpassen

Im Rahmen eines 400-seitigen Gutachtens, das die Kommission am Dienstag an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier übergeben hat, werden entsprechende Befürchtungen geäußert: Es bestehe die Gefahr, dass solche Preisalgorithmen in Zukunft lernen könnten, sich miteinander abzustimmen – und zwar über verschiedene Händler hinweg.

„Eine Sorge, die die Wettbewerber haben, ist, dass es durch Künstliche Intelligenz dazu kommt, dass die Preisalgorithmen merken: Ups, das ist ja schön, wenn wir alle gemeinsam die Preise erhöhen“, zitiert Reuters den Vorsitzenden der Monopolkommission, Achim Wambach. „Das ist eine Möglichkeit, wir sehen das Gefährdungspotenzial.“

Monopolkommission fasst schärfere Kontrollen in den Blick

Aktuell seien solche Absprachen der Algorithmen zwar noch nicht auszumachen, doch die Zukunft könne solche ungewollten Preissteigerungen durch die Systeme mit sich bringen. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, empfiehlt die Monopolkommission der Regierung, „den Verbänden in diesen Fällen das Recht zu geben, eine Untersuchung durch die Kartellbehörden anzuregen“, schreibt Reuters weiter.

Auch stellt sie die Forderung an die Bundesregierung, zu klären, wer haftet, wenn es durch künstliche Systeme und Algorithmen zu wettbewerbsrechtlichen Verstößen komme. Dabei stehe die Frage im Raum, ob etwa der Händler haftet, der den Algorithmus einsetzt, oder etwa der Entwickler, der sich für die Erschaffung des Programms verantwortlich zeigt.

„Ich bin mir nicht sicher, ob wir von Algorithmen schon alles verstanden haben – und zwar sowohl wie sie heute funktionieren und wie sie auch in einigen Jahren oder Jahrzehnten funktionieren werden”, kommentierte Altmaier.

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