Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Rechtsverstöße bei Apple, Hagebau, Kaufland und Co.

Veröffentlicht: 24.07.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 11.07.2022

Die Rücknahmepflichten von Elektrogeräten, die im Rahmen des Elektrogesetzes seit zwei Jahren gelten, werden nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei stationären Händlern „systematisch“ boykottiert. Die DUH will das nicht hinnehmen und kündigt an, gegen die festgestellten Verstöße des Handels rechtlich vorgehen zu wollen.

Haushaltsgeräte Grafik
© Ilya Bolotov – shutterstock.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Jubiläum der Rücknahmepflichten von Elektrogeräten, die im Zusammenhang mit dem im Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektrogesetz stehen, im Handel zum Anlass genommen, um sich den Status Quo einmal genauer anzusehen und hat entsprechende Testbesuche in insgesamt 52 Filialen großer Handelsketten im ersten Halbjahr 2018 durchgeführt.

Das Ergebnis der Tests: Bei rund einem Drittel der stationären Händler konnten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaligem Insistieren abgegeben werden. Laut DUH-Meldung schnitten unter anderem Filialen namhafter Unternehmen wie Apple, Hellweg, Sconto, Poco, Hagebau und Hornbach besonders schlecht ab. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, erschweren die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst oder versteckte Informationen.

Kaum Informationen zur Rückgabe, teilweise wird diese komplett verweigert

Für die Deutsche Umwelthilfe ist dies nicht hinnehmbar. Entsprechend fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Handelsunternehmen dazu auf, „die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und Verbraucher aktiv und verständlich darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können.“ Demnach konnten in Filialen von Hagebau, Kaufland, Möbel Höffner, Poco, Sconto, Toys"R"Us und bei vielen weiteren Händlern keine schriftlichen Informationen zur Rücknahmepraxis gefunden werden. Bei Roller Möbel und Saturn gaben die Mitarbeiter fehlerhafte Auskünfte und hielten Energiesparlampen nicht für Elektroaltgeräte oder meinten gar, dass diese im Hausmüll entsorgt werden könnten. Was das Thema Leuchtmittel angeht, war das jedoch nicht der einzige Verstoß. Bei rund einem Drittel der besuchten Filialen wurde die Abgabe von Energiesparlampen und LEDs unrechtmäßig verweigert, obwohl bei diesen eine Sammlung aufgrund enthaltener Schadstoffe besonders wichtig ist. Darunter waren Filialen von Apple, Cyberport, Roller Möbel, Spiele Max, Toys"R"Us und Sconto.

Generell sieht es bei der Rücknahme eher düster aus. Wie die DUH in den Tests feststellen musste, konnten bei 16 stationären Händlern Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage abgegeben werden. Roller Möbel, Holz Possling und SB Möbel Boss erklärten zudem, dass eine „Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät gekauft wird“. Dies ist jedoch nicht rechtmäßig. Die generelle Annahme von Großgeräten wurde in acht Filialen rechtswidrig verweigert. Aber auch wenn Elektrogeräte zurückgenommen werden, wird nicht rechtskonform gehandelt. Demnach verlangten Karstadt, SB Möbel Boss, Sconto und Euronics XXL bei Lieferung eines neuen Geräts unzulässigerweise Transport- oder Entsorgungskosten für die Mitnahme des Altgeräts.

Sammelquoten werden nicht erreicht

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das Verhalten und den mangelnden Willen der Händler, über die Rücknahmepflichten zu informieren: „Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte abgeben können. Noch immer hält sich fast die Hälfte der Händler nicht an die gesetzlichen Informationspflichten und ungeschulte Mitarbeiter erschweren die Rückgabe alter Elektrogeräte, anstatt Verbraucher dabei zu unterstützen. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel. Der Boykott des Handels zur Rücknahme von Elektrogeräten ist mitverantwortlich für die Nichterreichung gesetzlicher Sammelquoten. Stattdessen landen wert- und schadstoffhaltige Elektrogeräte im Restmüll, in der Umwelt oder sie werden im schlimmsten Fall ins Ausland exportiert.“

Bei den von Resch angesprochenen Sammelquoten handelt es sich um gesetzliche Ziele, die vorsehen, dass bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für eine umweltgerechte Behandlung zu sammeln sind. Allerdings geht die DUH davon aus, dass voraussichtlich nicht einmal die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 erreicht wurde. 

DUH will Einhaltung der Pflichten notfalls rechtlich durchsetzen

Mitverantwortlich für die lasche Umsetzung der Rücknahmepflichten sieht die DUH auch Bund und Länder, da diese kaum Kontrollen durchführen und bei Verstößen kaum Bußgelder verhängen. „Das Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße bestrafen, sonst nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, so Resch.

Dass die Deutsche Umwelthilfe hier keinen Spaß versteht, zeigt sich an bereits ausgesprochenen Abmahnungen. Neben dem Möbelhändler Ikea wurde im Sommer 2017 bereits Saturn abgemahnt. Anfang dieses Jahres musste die DUH zudem feststellen, dass viele Händler, die Elektrogeräte auf Amazon, Ebay oder Alibaba anbieten, diese nicht gemäß dem Elektrogesetz bei der Stiftung EAR angemeldet haben sollen.

Ausführlichere Informationen und Details zum Elektrogesetz finden Sie hier und hier. Zudem hat der Händlerbund ein Hinweisblatt zum neuen Elektrogesetz veröffentlicht.  Übrigens wird es zum 15. August 2018 Änderungen beim Elektrogesetz geben, die vor allem den Anwendungsbereich des Gesetzes betreffen. Des Weiteren werden ab dem 01. August 2018 neue Energiekennzeichnung Pflicht. Wer sich ausführlich über die Neuerungen informieren will, kann dies am 26. August bei einem Live-Video auf Facebook mit dem Händlerbund Juristen Ivan Bremers machen.

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