Amazon passt Richtlinie für Rechnungsstellung an

Veröffentlicht: 05.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.10.2018

Amazon hat sich eine Neuerung für seine Amazon-Business-Kunden einfallen lassen: Verkäufer, die an Business-Kunden verkaufen, müssen künftig innerhalb eines Werktages eine Umsatzsteuerrechnung vorlegen.

Rechnung, bei der Summe rot eingekringelt ist
© R. MACKAY PHOTOGRAPHY, LLC via Shutterstoc

Die neue Richtlinie sieht vor, dass alle Verkäufer Amazon-Business-Kunden innerhalb eines Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrechnung vorlegen müssen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Versandbestätigung:

„Alle Verkäufer müssen Amazon-Business-Kunden innerhalb eines Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrechnung für jede Bestellung vorlegen, nachdem die Versandbestätigung für die Bestellung erfolgt ist. Amazon bietet Verkäufern die Möglichkeit, über den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon Rechnungen zu erstellen. In diesem Fall steht die Rechnung automatisch im Kundenkonto als Download zur Verfügung. Falls Verkäufer den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon nicht nutzen, muss die Rechnung über das Käufer-Verkäufer-Postfach an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet werden, die in den Bestelldetails im PDF-Format angegeben ist.

Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von einem Amazon-Business-Kunden bereitstellen.”

Für den Fall eines Verstoßes sieht Amazon “möglicherweise Konsequenzen für Ihr Verkäuferkonto” vor. Wie diese Konsequenzen konkret ausgestaltet sind, ist derzeit nicht bekannt.

Korrekte Umsatzsteuerrechnung

Die Erstellung einer korrekten Umsatzsteuerrechnung gehört mit zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Händlers. Nach Umsatzsteuergesetz gehören folgende Daten auf jede Rechnung:

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Steuernummer des Finanzamtes oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Produkte
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung 
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
  • Steuersatz und Steuerbetrag; im Falle der Steuerbefreiung ein Hinweiß auf die Befreiung
  • im Fall einer Leistung an einen Nichtunternehmer oder an einen Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich der Hinweis, dass die Rechnung von diesem zwei Jahre aufzubewahren ist
  • im Fall der Ausstellung durch den Käufer oder durch einen beauftragten Dritten der Hinweis, dass es sich um eine Gutschrift handelt

Was eine ordentliche Rechnung insgesamt erfüllen muss, kann hier nachgelesen werden.

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