EU-Parlament verhindert Zwei-Klassen-Internet

Veröffentlicht: 03.04.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 03.04.2014

Ein Zwei-Klassen-Internet wird es vorerst in Europa nicht geben. Heute hat das EU-Parlament für die Sicherung der Netzneutralität gestimmt. Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche sprachen von einem „Schritt in die falsche Richtung“.

Das EU-Parlament hat heute für die Netzneutralität gestimmt.

(Bildquelle EU-Parlament: golddc / Shutterstock.com)

Es wird vorerst doch kein Zwei-Klassen-Internet in Europa geben. Das EU-Parlament hat heute im Rahmen einer neuen Telekommunikationsverordnung für die Netzneutralität gestimmt. Die EU-Abgeordneten verabschiedeten Änderungen am bisherigen Entwurfstext, der in der ursprünglichen Fassung eine Bedrohung für ein freies und offenes Internet dargestellt hatte. Die Netzgemeinde zeigte sich von dem Ergebnis positiv überrascht.

Wichtiger Schritt zur Sicherung der Netzneutralität

„Wir freuen uns, dass das Europäische Parlament einige wichtige Schritte zur Sicherung der Netzneutralität unternommen hat. Die heute beschlossenen Änderungen waren dringend erforderlich, um die Zukunft des freien und offenen Internets zu sichern“, sagte Alexander Sander in einer Stellungnahme von Digitale Gesellschaft e.V.

In den sozialen Netzwerken jubelten Aktivisten über die „Rettung des Internets“. Über 160.000 Bürger hatten kurz vor der Abstimmung einen Appell an die EU-Abgeordneten gegen die Pläne des EU-Industrieausschusses eingereicht. Die vom EU-Industrieausschuss erarbeitete Fassung der neuen Telekommunikationsverordnung hatte sogenannte „Spezialdienste“ vorgesehen. Dies hätte finanzstarken Internetunternehmen wie Amazon oder Google erlaubt, Internetprovidern Geld für exklusive Internetverbindungen zu bezahlen.

Auch für Online-Händler hätte eine solche Neuordnung des Kommunikationsmarktes erhebliche Marktnachteile bedeutet. Finanzstarke Online-Händler hätten sich durch eine per se schnellere Internetverbindung ungerechte Marktvorteile erkaufen können. Eine solche Art der Drosselung durch Internetprovider wurde heute von den EU-Parlamentariern untersagt.

Telekom & Co. zeigen sich enttäuscht

Die Telekommunikationsbranche mit Unternehmen wie der Telekom sprach nach der Abstimmung von einem „Schritt in die falsche Richtung“.

Das EU-Parlament sorgte mit seiner Abstimmung dafür, dass folgende Definition der Netzneutralität in die Telekommunikationsverordnung aufgenommen wurde: „Netzneutralität bezeichnet den Grundsatz, nach dem der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung gleich behandelt wird.“

Zusätzlich stimmte das EU-Parlament für die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 2015 in Europa. Auch hier reagierten Telekommunikationsunternehmen enttäuscht, so sah T-Mobile durch die Änderung „Millionenaufwände“ auf die Branche zukommen.

Bevor der heutige Beschluss in Kraft treten kann, müssen die einzelnen EU-Länder noch zustimmen. Das kann Monate dauern, weshalb erst im Herbst mit Verhandlungen zwischen der EU und den einzelnen Staaten gerechnet wird.

Bis dahin kann noch viel passieren, denn nicht nur Digitale Gesellschaft e.V. warnt vor „Schlupflöchern“ in dem aktuellen Beschluss. „Der Verordnungstext enthält weiterhin Lücken, die den Telekommunikationsunternehmen die Auslagerung von beliebten Online-Inhalten auf kostenpflichtige Spezialdienste erlauben“, warnte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

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