Neuerungen: eBay gibt Details zum Herbst-Update

Veröffentlicht: 20.08.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 20.08.2014

eBay hat bereits in der vergangenen Woche jene Neuerungen angekündigt, die in den kommenden Monaten in Kraft treten werden (wir berichteten). Nun wendet sich der Online-Marktplatz mittels E-Mails an seine gewerblichen Händler, um ihnen einige Details des Herbst-Updates zu erklären. Dabei sind die Änderungen bezüglich der Verkäuferstandards besonders wichtig, da zahlreiche Händler über ungerechtfertigte Mängelquoten klagten.

eBay Online-Marktplatz

(Bildquelle Tablet-PC: eBay Plattform: Dr. Cloud via Shutterstock)

eBay: Neue Kontakt-Möglichkeit für Kunden

Ab November haben Käufer in Mein eBay die Möglichkeit, unter dem Button „Verkäufer kontaktieren“ Kontakt mit Händlern aufzunehmen. Dabei wird – und darum geht es – kein Mangel ausgelöst. Grundsätzlich stehen den Verbrauchern dabei u. a. die Optionen „Ich habe eine Frage zur Verwendung meines Artikels“ oder aber auch „Ich möchte dem Verkäufer eine Nachricht senden“ zur Verfügung.

Stornierung bei eBay soll einfacher werden

Auch die Stornierung einer Bestellung soll ab dem Herbst einfacher vollzogen werden können. Ebenfalls ab November können Händler eine Transaktion direkt in Mein eBay stornieren. Dabei steht es ihnen frei, in einem Drop-down-Menü klar ersichtlich anzugeben, wenn sie vom entsprechenden Kunden um die Stornierung gebeten wurden. Auch dies dürfte ganz im Sinne der Händler sein, denn durch diese Neuregelung wird in einem solchen Fall ebenfalls kein Mangel ausgelöst.

Entfernung von Mängeln zum Schutz der Händler

Der „Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen“ wird mit dem Herbst-Update von eBay dem neuen „Grundsatz zum Entfernen von Mängeln“ weichen. Das Unternehmen weist hierbei ausdrücklich darauf hin, dass es seine Händler künftig noch besser schützen möchte. Aus diesem Grund wird der Marktplatz Mängel in Zukunft automatisch aus dem Servicestatus eines Anbieters entfernen, wenn

1. der Käufer eines Produkts nicht bezahlt hat

2. ein Fall (im Zuge des PayPal oder eBay-Käuferschutzes) zugunsten des Händlers entschieden wird

3. der entsprechende Mangel durch einen System- oder Programmfehler bei eBay verursacht wurde

4. der entsprechende Käufer gegen die Grundsätze von eBay verstoßen hat.

5. der Händler von eBay oder PayPal gebeten wird, „eine Lieferung zurückzuhalten oder eine Transaktion abzubrechen“

6. sich die Lieferung des bestellten Artikels oder auch die Kommunikation aus Gründen verzögert, auf die der Händler keinen Einfluss hat. Als Beispiele nennt eBay hier Verzögerungen durch das entsprechende Versandunternehmen, durch den Zoll oder aber auch durch extreme Wetterereignisse.

Neben diesen wichtigen Änderungen verweist der Online-Marktplatz überdies noch auf die besondere Stellung der Foto-Richtlinien, die bereits seit dem vergangenen Jahr umgesetzt wurden. Da über die Produktbilder auch Traffic generiert werde und sie als wichtiger Teil der unternehmenseigenen Werbestrategien fungieren, möchte eBay in diesem Sinne noch einmal auf die Bilderstandards hinweisen.

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