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Will Amazon künftig selbst über Produktbeschreibungen bestimmen?

Veröffentlicht: 18.01.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 18.01.2019
Finger drückt auf einem Tablet auf Amazon-Kategorien

Bisher gilt auf dem Amazon-Marktplatz eine Regel, die vielen Händlern schon einige Nerven geraubt haben dürfte: Doppelte Listings werden vermieden, Händler mit gleichen Produkte müssen sich an das erste Produkt-Listing „anhängen“. Das ist insofern problematisch, da die Schreibrechte, um beispielsweise Produktbilder oder auch die Produktbeschreibung des Artikels zu ändern, bei dem Händler liegen, der das Produkt als erstes eingestellt hat.

Wie Revoic nun berichtet, hat Amazon die Darstellung und den Ablauf beim Anlegen eines neuen Produkts jetzt komplett überarbeitet. Ab sofort wartet ein 8-Schritte-Prozess auf die Händler, wenn sie neue Produkte oder Artikel mit Produktvarianten anlegen wollen.

Amazon mache so klarer, welche Informationen nötig sind und wie sie eingegeben werden müssen. „Dabei ist die Aufteilung, beginnend mit der Auswahl der Produktkategorie, nun übersichtlicher und einfacher gestaltet“, urteilen die Experten von Revoic. Auch beim Anlegen von Varianten habe Amazon eine einfachere und verständlichere Übersicht geschaffen.

Produktbeschreibungen nicht mehr aus einer Hand?

Die größte Änderung betrifft aber die eingegebenen Inhalte selbst. Legten Händler bislang fest, was in der Produktbeschreibung steht, spricht Amazon bei den eingestellten Inhalten jetzt nur noch von „Empfehlungen“ oder „Vorschlägen“. Über alle Schritte hinweg zeigt das Unternehmen diese Meldung: „Wenn mehrere Verkäufer dasselbe Produkt über eine Detailseite verkaufen, kombinieren und präsentieren wir die besten Produktdaten, um Kunden so das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten.“

All das deutet darauf hin, dass Amazon die Schreibrechte an dem Inhalt eines Artikels nicht mehr alleine bei einem Händler oder sogar dem Markeninhaber belassen möchte. „Es scheint vielmehr so, als wolle Amazon nun selbst darüber bestimmen, welche Inhalte für Käufer angezeigt werden“, deutet Revoic die Änderung.

Was passiert mit dem Amazon-SEO?

Diese Änderung würde also mit sich bringen, dass jetzt alle Händler Produktbeschreibungen und Produktbilder für ihre Artikel einstellen können. Gleichzeitig nimmt Amazon damit den Anbietern offenbar aber die Gestaltungsfreiheit über ihre Artikel. Die Produktbeschreibungen werden auf den Käufer zugeschnitten zusammengestellt. Damit hofft Amazon zweifellos, die Conversion Rate weiter nach oben zu treiben.

Für Händler könnte damit aber auch ein weiterer wichtiger Aspekt unter den Tisch fallen, wie Revoic anmerkt: Denn mit der automatisierten Erstellung der Produktdetailseiten wäre es nicht mehr möglich, Amazon-SEO zu betreiben – zumindest in der Form, wie es bisher war. Vor allem das spezifische Platzieren von Keywords könnte damit hinfällig sein, schätzen die Experten.

Amazon hat auf die Anfrage von OnlinehändlerNews zu dem Thema bislang nicht reagiert.

Kommentare  

#1 Peter 2019-01-21 08:39
Moin,
alles was sich Amazon, Ebay und Co. in der Vergangenheit hat einfallen lassen, kann unter dem Begriff "kalter Kaffee" verbucht werden und gereichte dem Verkäufer zum Nachteil. Wie schön, dass man(n) sich an dem Begriff "Einkaufserlebn is" klammern kann.
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