Neue Kennzahl im FBA-Geschäft

Amazon will mit dem neuen Lagerbestandsindex die FBA-Kapazitäten optimieren

Veröffentlicht: 29.05.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 29.05.2019
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Vor knapp einer Woche informierte Amazon seine FBA-Händler über eine Änderung an der Richtlinie für das „Versand durch Amazon“-Lagerbestandsmaximum (wir berichteten). Damit einher geht eine neue Kennzahl, die das Unternehmen in Deutschland einführt: der Lagerbestandsindex (LBI).

Wie Amazon nun auf Nachfrage von Onlinehändler News erklärte, wolle man mit der Änderung der Richtlinie zum Lagerbestandsmaximum die „optimale Verwaltung des Lagerbestands“ fördern. Durch die Änderung sei es möglich, dass Produkte der Verkaufspartner schneller bei Amazon ankommen und auch schneller zu den Kunden geliefert werden könnten, heißt es weiter.

Unbegrenzte Lagerkapazitäten ab einem LBI von 350

Der Lagerbestandsindex sei dabei ein entscheidendes Element für die Optimierung des FBA-Geschäfts. Die neue Kennzahl „bietet u. a. maßgeschneiderte Empfehlungen zur Steigerung ihres Absatzes und zur Senkung ihrer Kosten“, wie Amazon ausführt. Der Index werde dabei anhand der laufenden Lagerbestandsverwaltung der FBA-Händler wöchentlich aktualisiert.

Zudem werden ab dem 1. Oktober 2019 den Verkäufern, die einen LBI von 350 oder höher erreichen, unbegrenzte Lagerkapazitäten für Artikel in Standard- und Übergröße zur Verfügung gestellt. Dafür wird der Lagerbestandsindex für jeden Verkaufspartner vierteljährlich neu berechnet, so Amazon.

Amazon wird keine Strafzahlungen verhängen

Sollte der LBI sechs Wochen vor Beginn eines neuen Quartals unter 350 liegen, werde das Unternehmen die Händler über mögliche Lagerbestandsmaxima informieren. Ist das in der letzten vollen Woche des Quartals noch immer der Fall, kommen die Lagerhaltungsgrenzen im folgenden Quartal zum Tragen.

Im Sellerforum hieß es zuvor, dass Amazon in den USA Händler mit einem niedrigen Absatz und hohen Lagerbeständen mit Strafzahlungen belege. Derartige Vorwürfe wies Amazon auf Nachfrage zurück. „Es gibt keinerlei Strafzahlungen in Verbindung mit dem Lagerbestandsindex“, so das Unternehmen.

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