Ebay Herbst-Update

Verpflichtende Artikelmerkmale, Änderung bei Account-Suspendierung, neue Zahlungsabwicklung

Veröffentlicht: 04.09.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.09.2019
Ebay-Pakete

Auch in diesem Herbst wartet Ebay mit einer ganzen Reihe Neuerungen für den Marktplatz auf. Im aktuellen Herbst-Update hat sich der Marktplatz vor allem den Verkäuferschutz zur Brust genommen. Ab dem 1. Oktober werden die Verkäuferschutz-Maßnahmen für Ebay-Plus-Verkäufer erweitert. Der Verkäuferschutz wird auch dann gelten, wenn der Artikel von einem Kunden erstanden wurde, der Ebay Plus nicht nutzt. Wird aus Sicht des Händlers etwa ein falscher Grund bei einer Retoure angegeben oder ist der Artikel defekt oder nicht im beschriebenen Zustand, beteiligt sich Ebay ab dem 1. Oktober an den Rücksendekosten. Im Ebay-Rückgabeprozess kann der Händler künftig bis zu 50 Prozent der Rückerstattungskosten abziehen, um den Wertverlust zu kompensieren, etwa wenn ein Artikel vom Käufer benutzt oder beschädigt wurde.

Der Marktplatz weist auf Nachfrage darauf hin, dass die Händler einen Vertrauensvorschuss genießen. Wendet sich ein Händler wegen entsprechender Probleme an Ebay, werde der Fall ohne weitere Kontakte oder Nachweise geprüft. Wichtig sei natürlich, dass der Händler den Käufer meldet. Das Unternehmen will klassische Rücksendefälle wie das „verrauchte Faschingskostüm“ oder den „Flachbildfernseher nach der Fußball-WM“ vereinfachen. Das Unternehmen wolle den Prozess entschlacken.

Vereinfachte Grundsätze, geänderte Suspendierungspraxis

Das gilt auch und besonders für die Ebay-Grundsätze: Diese werden restrukturiert und vereinfacht. Bislang gab es oft lange, schwer verständliche E-Mails bei einem händlerseitigen Verstoß gegen die Grundsätze. Von nun an soll klarer formuliert werden, worin genau der Verstoß besteht und was zu tun ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Praxis bei der Suspendierung eines Händlerkontos geändert. Wurde in der Vergangenheit ein Account wegen eines Verstoßes suspendiert, dann war die Verkaufshistorie nicht verfügbar, aktive Angebote wurden beendet und die Käufer über den Fall informiert. Von nun an werden Artikel in den meisten Fällen (je nach Schwere des Vergehens) nicht gelöscht, sondern temporär unsichtbar gemacht, die Historie bleibt erhalten. Dem Verkäufer wird eine 30-Tage-Frist gewährt, um etwaige Mängel zu beseitigen. Im kommenden Jahr sollen in dieser Hinsicht weitere Neuerungen folgen. Welche das sind, wollte Ebay allerdings nicht verraten.

Verpflichtende Artikelmerkmale

Schon seit geraumer Zeit räumt Ebay den Katalog rigoros auf, mit dem Ziel, dass Käufer Produkte schneller finden können. In diesem Jahr hat der Marktplatz damit begonnen, ausgewählte Artikelmerkmale in bestimmten Kategorien verpflichtend zu machen. Dies ist ein fortlaufender Prozess, nach und nach kommen neue Artikelmerkmale und neue Kategorien hinzu. Ab 8. Oktober wird nun die nächste Welle von Artikelmerkmalen verpflichtend. Dies gilt für die Kategorien Fashion, Feinschmecker, Haushaltsgeräte sowie Möbel und Wohnen. Verkäufer, die in den entsprechenden Kategorien handeln, wurden bereits informiert. Für dieses Jahr wird es die letzte Welle sein, da das arbeitsreiche Weihnachtsgeschäft ansteht.

Marketing-Tools und Ebay Plus

Um die Verkäufe anzukurbeln, implementiert Ebay in diesem Herbst verbesserte Marketing-Tools. Das Tool „Anzeigen“ wird etwa mit neuen Filtern ausgestattet. Außerdem wird das Marktanalyse-Tool „Terapeak“ ins Verkäufer-Cockpit Pro integriert. Damit lässt sich etwa die weltweite Nachfrage der eigenen Produkte analysieren. Mit dem Tool „Multi-Rabatt“ lassen sich ab dem 7. Oktober im Verkäufer-Cockpit Pro Staffelrabatte anbieten. Bislang war das Tool gewerblichen Käufern mit Shop-Abo vorbehalten.

Ab Ende September gibt es auch Neuerungen für Ebay-Plus-Mitglieder. Diese profitieren dann von kostenlosen Rückgaben von Ebay-Artikeln. Ebay übernimmt die Rückgabekosten dann unabhängig davon, ob der gekaufte Artikel im Plus-Programm gekauft wurde oder nicht.

Umsatzsteuerbescheinigung, neue Zahlungsabwicklung und Brexit

Ebay weist noch einmal ausdrücklich auf die Frist für deutsche Verkäufer zur Vorlage der neuen Umsatzsteuerbescheinigung nach §22f UStG hin. Die Frist endet am 1. Oktober 2019 und Händlern, die es bislang versäumt haben, die Bescheinigung vorzulegen, sollte klar sein: Alle Händler ohne gültige Bescheinigung werden ausnahmslos von Ebay gesperrt! Denn bei Betrug haftet dann der Marktplatz. Die Mehrheit der Händler habe den Vorgang mittlerweile abgeschlossen, teilt Ebay mit, aber einige – gerade kleinere Nischenhändler – noch nicht.

Die neue Zahlungsabwicklung wird in diesen Tagen auch auf dem deutschen Ebay-Marktplatz eingeführt – zunächst auf Einladung. Bekanntermaßen übernimmt das Payment für Ebay künftig Adyen. Wer schon jetzt am neuen Programm teilnehmen will, kann sich an Ebay wenden und sein Interesse bekunden. Verpflichtend wird die neue Abwicklung nach und nach in den kommenden ein bis zwei Jahren.

Zu guter Letzt hat auch Ebay das Thema Brexit auf der Agenda. Für Händler, die auch nach Großbritannien verkaufen, hat Ebay eine Hilfeseite mit allen Informationen eingerichtet. Aktuell plant das Unternehmen mit dem Brexit-Termin am 31. Oktober 2019 – auch, wenn diese Frist in den vergangenen Tagen wieder fraglich geworden ist.

Kommentare  

#11 Julian Metzger 2019-09-17 10:35
Bei anteiligen Erstattungen über PayPal bekommt man nicht automatisch die Verkaufsprovisi on gutgeschrieben, das ist korrekt.

Mit diesem Wissen, kann man das ganze aber auch geschickt mit einpreisen bei der Rückerstattung, schließlich hat man ja einen Schaden den man hier in Rechnung stellt auch entstanden Kosten sind für mich ein Schaden.

Wenn der Betrag besonders nennenswert ist, kann einem aber auch hier der eBay-KuDi helfen,
sofern dieser z.B. gerade das Gutachten akzeptiert hat, kann man ihn auch gleich auf eine Gutschrift der Provision ansprechen.

Teilweise Gutschrift kann er aber leider technisch nicht (Stand Anfang 2019), dann nimmt man halt wiederwillig eine vollständige Gutschrift ;-)

Glücklicher Weise kommt das ja nicht oft vor, aber eBay ist hier schon auch mal Kulant.

Kann mir aber auch vorstellen, dass die Kulanz etwas von deinen Umsätzen dort abhängt.

Und natürlich macht auch der Ton dort die Musik.
Zitieren
#10 Andree 2019-09-16 16:03
Hallo,

nicht ganz wenn man Paypal nutzt bekommt man die Verkaufsbegbühr en von Ebay nicht zurück.
MfG
Zitieren
#9 Julian Metzger 2019-09-12 14:07
@ Andree, wenn es jetzt nicht "durchsetzbar" sein sollte, war es das vorher noch nie, denn die Richtlinien werden ja gelockert.

Davon abgesehen, konnte man schon immer die Rückerstattung via Paypal auch anteilig veranlassen, bekam aber ggfs. weniger Rückendeckung wenn der Kunde auf die Barrikaden ging.

Ggfs. muss(te) man dann eben entsprechende Gutachten vorlegen um die Rückbehaltungsg ründe zu belegen und dann bekommt man auch Recht.

Kann man das nicht, z.B. weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum einbehaltenen Betrag steht, erläutert dem Sachbearbeiter den Sachverhalt jedoch sachlich und gut nachvollziehbar , hat dieser bei eBay wiederum einen gewissen Entscheidungssp ielraum für Kulanzlösungen, in denen beide Parteien Ihr Geld erhalten und ebay dafür "in die Presche springt".

Das ist seit Jahren so und hat mit eBay-Plus noch garnichts zu tun.
Auf derlei Ideen würde beim Amazon KuDi wohl keiner kommen, da ist nichts mit Rückendeckung.
Zitieren
#8 Andree 2019-09-09 11:02
Verstehe gesetzliche Rechte einfach durchzusetzen gibt es bei Ebay nur als Plushändler.
Da frage ich mich doch ob das rechtlich so durchsetzbar ist.
Zitieren
#7 Redaktion 2019-09-09 08:26
Hallo Andree,

genau, so ist es.

Beste Grüße,
die Redaktion
Zitieren
#6 anja 2019-09-06 13:58
also neues zahlsystem mit zwangsabwicklun g über ebay wie sklaventreiber amazon ?? und das für alle in spätestens 2 jahren ? dann muß ich umstrukturieren , denn in diesem fall bin ich dann nicht mehr bei ebay ....... und das nach mehr als 20 jahren. davon abgesehen ist das neue zahlsystem (individuelle fertigung nach käuferangaben inkl. korrekturabzüge n) für meine branche auch absolut nicht umsetzbar.
Zitieren
#5 Andree 2019-09-06 13:05
Hallo,

ah das eine ist ein Zuschuss.
Ok stört mich nicht bei mir muss so oder so der Käufer die Rücksendekosten tragen ausser es stimmt was mit unserer Ware nicht natürlich.

Scheint aber so das bei Warenbeschädigu ngen nur PLus Verkäufer bis zu 50 % abziehen dürfen richtig?

MfG
Zitieren
#4 Redaktion 2019-09-06 11:18
Hallo Andree,

einen grundsätzlichen Verkäuferschutz haben alle Ebay-Händler. Plus-Händler genießen in der Hinsicht ein paar mehr Vorteile als Nicht-Plus-Händ ler. Hier gibt's die ausführlichen Infos: ebay.de/.../...

Beste Grüße,
die Redaktion
Zitieren
#3 Andree 2019-09-05 08:13
Also Verkäuferschutz plus geniessen nur Händler die Ebay Plus anbieten?
Zitieren
#2 Julian Metzger 2019-09-05 08:05
NA! - Das sind doch mal passable Änderungen dieses Jahr.

Das Ebay-Plus Programm erhält endlich "echte" Mehrwerte und dann sogar gleich für Händler UND Kunden, denn der kostenlose Versand hilft ja nicht, wenn ohnehin auch außerhalb des Programms der kostenlose Versand forciert wird.

Die Änderungen der Artikelmerkmale sind zwar mit Arbeit verbunden, zahlen sich aber für Händler letztendlich aus, wenn man findbar ist, trotz bzw. DANK Filtermöglichkeiten.

Jedenfalls Schritte in eine richtige Richtung und vielleicht schnallt der ein oder andere Händler, dass ebay wesentlich mehr an seinen Händlern liegt (wie man hier sieht), als Amazon.

Das zeigt sich ja auch allein im Kundenservice, der einfach Welten besser für den Händler arbeitet.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.