Ebay Herbst-Update

Verpflichtende Artikelmerkmale, Änderung bei Account-Suspendierung, neue Zahlungsabwicklung

Veröffentlicht: 04.09.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.09.2019
Ebay-Pakete

Auch in diesem Herbst wartet Ebay mit einer ganzen Reihe Neuerungen für den Marktplatz auf. Im aktuellen Herbst-Update hat sich der Marktplatz vor allem den Verkäuferschutz zur Brust genommen. Ab dem 1. Oktober werden die Verkäuferschutz-Maßnahmen für Ebay-Plus-Verkäufer erweitert. Der Verkäuferschutz wird auch dann gelten, wenn der Artikel von einem Kunden erstanden wurde, der Ebay Plus nicht nutzt. Wird aus Sicht des Händlers etwa ein falscher Grund bei einer Retoure angegeben oder ist der Artikel defekt oder nicht im beschriebenen Zustand, beteiligt sich Ebay ab dem 1. Oktober an den Rücksendekosten. Im Ebay-Rückgabeprozess kann der Händler künftig bis zu 50 Prozent der Rückerstattungskosten abziehen, um den Wertverlust zu kompensieren, etwa wenn ein Artikel vom Käufer benutzt oder beschädigt wurde.

Der Marktplatz weist auf Nachfrage darauf hin, dass die Händler einen Vertrauensvorschuss genießen. Wendet sich ein Händler wegen entsprechender Probleme an Ebay, werde der Fall ohne weitere Kontakte oder Nachweise geprüft. Wichtig sei natürlich, dass der Händler den Käufer meldet. Das Unternehmen will klassische Rücksendefälle wie das „verrauchte Faschingskostüm“ oder den „Flachbildfernseher nach der Fußball-WM“ vereinfachen. Das Unternehmen wolle den Prozess entschlacken.

Vereinfachte Grundsätze, geänderte Suspendierungspraxis

Das gilt auch und besonders für die Ebay-Grundsätze: Diese werden restrukturiert und vereinfacht. Bislang gab es oft lange, schwer verständliche E-Mails bei einem händlerseitigen Verstoß gegen die Grundsätze. Von nun an soll klarer formuliert werden, worin genau der Verstoß besteht und was zu tun ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Praxis bei der Suspendierung eines Händlerkontos geändert. Wurde in der Vergangenheit ein Account wegen eines Verstoßes suspendiert, dann war die Verkaufshistorie nicht verfügbar, aktive Angebote wurden beendet und die Käufer über den Fall informiert. Von nun an werden Artikel in den meisten Fällen (je nach Schwere des Vergehens) nicht gelöscht, sondern temporär unsichtbar gemacht, die Historie bleibt erhalten. Dem Verkäufer wird eine 30-Tage-Frist gewährt, um etwaige Mängel zu beseitigen. Im kommenden Jahr sollen in dieser Hinsicht weitere Neuerungen folgen. Welche das sind, wollte Ebay allerdings nicht verraten.

Verpflichtende Artikelmerkmale

Schon seit geraumer Zeit räumt Ebay den Katalog rigoros auf, mit dem Ziel, dass Käufer Produkte schneller finden können. In diesem Jahr hat der Marktplatz damit begonnen, ausgewählte Artikelmerkmale in bestimmten Kategorien verpflichtend zu machen. Dies ist ein fortlaufender Prozess, nach und nach kommen neue Artikelmerkmale und neue Kategorien hinzu. Ab 8. Oktober wird nun die nächste Welle von Artikelmerkmalen verpflichtend. Dies gilt für die Kategorien Fashion, Feinschmecker, Haushaltsgeräte sowie Möbel und Wohnen. Verkäufer, die in den entsprechenden Kategorien handeln, wurden bereits informiert. Für dieses Jahr wird es die letzte Welle sein, da das arbeitsreiche Weihnachtsgeschäft ansteht.

Marketing-Tools und Ebay Plus

Um die Verkäufe anzukurbeln, implementiert Ebay in diesem Herbst verbesserte Marketing-Tools. Das Tool „Anzeigen“ wird etwa mit neuen Filtern ausgestattet. Außerdem wird das Marktanalyse-Tool „Terapeak“ ins Verkäufer-Cockpit Pro integriert. Damit lässt sich etwa die weltweite Nachfrage der eigenen Produkte analysieren. Mit dem Tool „Multi-Rabatt“ lassen sich ab dem 7. Oktober im Verkäufer-Cockpit Pro Staffelrabatte anbieten. Bislang war das Tool gewerblichen Käufern mit Shop-Abo vorbehalten.

Ab Ende September gibt es auch Neuerungen für Ebay-Plus-Mitglieder. Diese profitieren dann von kostenlosen Rückgaben von Ebay-Artikeln. Ebay übernimmt die Rückgabekosten dann unabhängig davon, ob der gekaufte Artikel im Plus-Programm gekauft wurde oder nicht.

Umsatzsteuerbescheinigung, neue Zahlungsabwicklung und Brexit

Ebay weist noch einmal ausdrücklich auf die Frist für deutsche Verkäufer zur Vorlage der neuen Umsatzsteuerbescheinigung nach §22f UStG hin. Die Frist endet am 1. Oktober 2019 und Händlern, die es bislang versäumt haben, die Bescheinigung vorzulegen, sollte klar sein: Alle Händler ohne gültige Bescheinigung werden ausnahmslos von Ebay gesperrt! Denn bei Betrug haftet dann der Marktplatz. Die Mehrheit der Händler habe den Vorgang mittlerweile abgeschlossen, teilt Ebay mit, aber einige – gerade kleinere Nischenhändler – noch nicht.

Die neue Zahlungsabwicklung wird in diesen Tagen auch auf dem deutschen Ebay-Marktplatz eingeführt – zunächst auf Einladung. Bekanntermaßen übernimmt das Payment für Ebay künftig Adyen. Wer schon jetzt am neuen Programm teilnehmen will, kann sich an Ebay wenden und sein Interesse bekunden. Verpflichtend wird die neue Abwicklung nach und nach in den kommenden ein bis zwei Jahren.

Zu guter Letzt hat auch Ebay das Thema Brexit auf der Agenda. Für Händler, die auch nach Großbritannien verkaufen, hat Ebay eine Hilfeseite mit allen Informationen eingerichtet. Aktuell plant das Unternehmen mit dem Brexit-Termin am 31. Oktober 2019 – auch, wenn diese Frist in den vergangenen Tagen wieder fraglich geworden ist.

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