Der frühe Vogel

Ebay verlängert den Servicestatus-Schutz für seine Händler

Veröffentlicht: 05.06.2020 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 05.06.2020
Ebay App auf einem Smartphone

Ebay hat angekündigt, den Servicestatus seiner Händler für einen weiteren Monat vor einer möglichen Herabstufung zu schützen. Der Marktplatz habe sich nach eigenen Angaben aufgrund „der anhaltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronakrise“ zu diesem Schritt entschieden, wie es in der Ankündigung heißt. Der Servicestatus ist nun bis einschließlich 20. Juni 2020 geschützt – eine neue Bewertung erfolgt damit erst um 20. Juli 2020. 

Ursprünglich hätte die neue Bewertung am 20. Juni durchgeführt werden sollen (wir berichteten). Mit der Verlängerung der Frist um einen Monat haben die Händler nun noch etwas länger Entlastung in dieser Hinsicht. 

Darüber hinaus hat Ebay den Zeitraum verlängert, in dem der Marktplatz Mängel und damit verbundene neutrale oder negative Bewertungen entfernt. Diese Maßnahmen werden nun bis einschließlich 30. Juni 2020 durchgeführt, heißt es in der Ankündigung. Auch dieser Punkt soll dazu dienen, den Händler etwas Druck in der Coronakrise zu nehmen.

Ebay hatte Ende März angekündigt, den Servicestatus seiner Händler vor einer Herabstufung zu schützen, um die Verkäuferinnen und Verkäufer in der Coronakrise zu entlasten. „Und ist bewusst, dass Covid-19 mit unvorhergesehenen Herausforderungen für viele Verkäufer einhergeht“, so die Erklärung. Dass Artikel in der außergewöhnlichen Situation nicht immer in der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt oder Bestellungen mitunter überhaupt nicht bearbeitet werden können, sei der Plattform bewusst.

München unterliegt gegen Airbnb

Die Stadt München und der Wohnungsvermittler Airbnb streiten sich um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen. Wie die Internet World berichtet, unterlag die Stadt München nun nach eigenen Angaben in dieser Auseinandersetzung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das Auskunftsersuchen abgelehnt, Airbnb muss also nicht die Namen und Adressen von Anbietern, die ihre Wohnung zweckentfremdet und an Gäste vermietet haben, herausgeben.

Als zweckentfremdet gilt eine Wohnung in München, wenn sie mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten wird. Die Anbieter begehen damit eine Ordnungswidrigkeit. Die Münchner Behörden hatten die Herausgabe der Daten aller Wohnungen, die zweckentfremdet wurden, gefordert – dagegen hatte Airbnb geklagt. Die Plattform unterlag zunächst vor dem Verwaltungsgericht der Stadt, konnte den Streit nun aber in zweiter Instanz für sich entscheiden. Das Ergebnis kam wenig überraschend: Bereits im September 2019, als über die Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München entschieden wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof verlauten lassen, dass „eine generelle und flächendeckende Datenerhebung auf Vorrat nicht in Betracht“ komme. Jetzt will die Stadt München prüfen, ob sie gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen kann.

Der Konsum kommt zurück

Die Coronakrise hat das Konsumverhalten weltweit extrem verändert und gedämpft. Doch so langsam normalisiert sich das Verhalten der Konsumenten wieder, wie der aktuelle „Global Consumer Pulse Survey“ von Deloitte zeigt. Dieser deute darauf hin, dass Sorgen und Bedenken um die eigene berufliche sowie finanzielle Situation in Deutschland abnehmen. Vier von fünf Teilnehmern seien insgesamt weniger besorgt als noch in der Woche zuvor.

40 Prozent der Teilnehmer sorgen sich demnach noch um ihre eigene Gesundheit, 27 Prozent haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Im Vormonat sorgten sich noch 65 Prozent um ihre Gesundheit und 33 Prozent um ihren Arbeitsplatz. Die niedrigere Angst sorge dafür, dass die Ausgabebereitschaft für Produkte des täglichen Bedarfs wieder steige. Zudem verlagere sich das Shopping wieder ein wenig in den stationären Handel.

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