Brexit

Amazon informiert über Änderungen bei FBA und EFN

Veröffentlicht: 15.10.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Amazon Schriftzug

Am 1. Janaur 2021 scheint die scheinbar unendliche Geschichte mit Namen Brexit doch ein Ende zu finden. Dann wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Noch sind viele Sachen unklar, fest steht allerdings, dass es einige Änderungen für Amazon-Händler geben wird.

UK von FBA und EFN ausgeschlossen

Ab dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien sowohl vom Pan-Eu-FBA (Fulfilment by Amazon) als auch vom EFN (European Fulfilment Network) ausgeschlossen. In einer Mitteilung, die jetzt in der Facebook-Gruppe Amazon SEO veröffentlich wurde, bestätigt Amazon, dass künftig keine FBA-Aufträge mehr über das Europäische Versandnetzwerk zwischen UK und der Europäischen Union ausgeführt werden. Außerdem wird der Lagerbestandstransfer mit paneuropäischem Versand nicht mehr stattfinden. 

Innerhalb der EU ist der paneuropäische Versand von Lagerbestand allerdings nicht betroffen und wird nach Information von Amazon weitergeführt werden.

Handlungsempfehlungen für Händler

Um auf die Änderungen in wenigen Monaten vorbereitet zu sein, hat Amazon eine Reihe von Handlungsempfehlungen gegeben. Dazu gehört den Lagerbestand möglicherweise zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union aufzuteilen. Händler sollten außerdem mit ihren Logistikdienstleistern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Zollerklärungen für den grenzüberschreitenden Warentransport vorhanden sind. Desweiteren wird empfohlen, einen Zollagenten zu ernennen und sich eine EORI-Nummer zu besorgen, um Waren in das Vereinigte Königreich einzuführen.

Im Falle eines No Deals sollten sich Händler außerdem erkundigen, ob die eigenen Waren bei der Ankunft in das Vereinigte Königreich Zollgebühren unterliegen. Einigen sich Großbritannien und die EU auf ein Handelsabkommen, sollten Verkäufer wissen, woher die eigenen Produkte stammen, um ggf. von den Vorzugszollsätzen zu profitieren.

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