Ab dem 1. Januar 2021

Ebay-Händler müssen neue Umsatzsteuerregelungen beachten

Veröffentlicht: 23.11.2020 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 23.11.2020
Ebay auf einem Smartphone

Ebay hat seine Händler über neue Regelungen informiert, die ab dem 1. Januar 2021 gelten: Der Marktplatz ist ab dem Stichtag im Vereinigten Königreich verpflichtet, die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Warensendungen einzuziehen. Ebay wird Käufern den Betrag direkt in Rechnung stellen und an die zuständigen Behörden abführen, wie das Unternehmen nun in einer Mitteilung an seine Händler erklärte.

Händler sollten bestehende und neue Angebote prüfen

Die neue Regelung gelte nur für den Handel mit Verbrauchern und bis zu einem Warenwert von 135 Britischen Pfund, heißt es weiter. Händler müssen darauf achten, dass in ihren Angeboten immer der Bruttopreis und der verwendete Umsatzsteuersatz ausgewiesen ist – wird kein Umsatzsteuersatz angegeben, geht Ebay davon aus, dass ein Nettopreis ausgewiesen ist. In einem solchen Fall werde der entsprechende Umsatzsteuersatz auf den angegebenen Preis addiert.

Der Marktplatz erinnert seine Händler deshalb aktuell daran, den Umsatzsteuersatz für bestehende und neue Angebote hinzuzufügen. „Bitte stellen Sie bis zum 1. Januar 2021 sicher, dass in allen ihren Angeboten die Umsatzsteuer ausgewiesen ist“, erklärt Ebay. Das entsprechende Feld finden Händler direkt neben dem Preisfeld, wenn sie ein neues Angebot auf der Plattform einstellen oder ein bestehendes bearbeiten.

Neue Regelung wird ab März 2021 europaweit Pflicht

Die neue Umsatzsteuerregelung betrifft alle Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 135 Britischen Pfund. Auch kleine Sendungen bis zu 15 Britische Pfund sind von der Regelung betroffen – hier entfalle die Umsatzsteuerbefreiung, wie Ebay erklärt. Sollten sich die Waren bereits im Vereinigten Königreich befinden, wenn die Regelung greift, werde Ebay die Umsatzsteuer ebenfalls einziehen und abführen – unabhängig vom Warenwert.

Ebay-Händler sollten ihre Angebote auch unabhängig von der neuen Regelung auf die korrekte Angabe des Umsatzsteuersatzes überprüfen. Ab März 2021 wird Ebay die Angabe des Umsatzsteuersatzes auf allen europäischen Ebay-Websites verpflichtend machen – spätestens dann kommen Händler also nicht um diesen Schritt herum.

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