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Brexit: Das sollten Amazon-Händler jetzt beachten

Veröffentlicht: 15.12.2020 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 03.06.2021
Flaggen UK und EU

Ab dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr zum Binnenmarkt und der Zollunion der EU. So richtig geklärt ist noch längst nicht alles, zwei Wochen vor dem Brexit. Bleibt das so, fällt der Handel zwischen der EU und dem UK unter die Regeln der Welthandelsorganisation. Der Online-Marktplatz Amazon informiert seine Händler, die auch weiter nach UK verkaufen wollen, dazu im Seller Central über die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Lagerbestandsmaxima für Versand durch Amazon nach dem Brexit

Für Lagerbestandsmaxima, die am oder nach dem 1. Januar 2021 in Kraft treten, erhalten Online-Händler auf Amazon jeweils einen Satz Lagerbestandsmaxima für jeden Lagertyp im Lagerbestand im Vereinigten Königreich und einen zweiten Satz Lagerbestandsmaxima für den Lagerbestand in der EU (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Niederlande). 

Nutzung der Amazon-Logistikzentren für Lagerbestand in der EU 

Amazon verweist darauf, dass FBA-Seller ihren Lagerbestand mit Versand durch Amazon an Logistikzentren in mehrere beliebige Länder ihrer Wahl innerhalb der EU verschicken können. Sie können dafür jedoch nicht ein konkretes Logistikzentrum des jeweiligen Landes auswählen.

Welche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchen Online-Händler nach dem Brexit?

Jeder Online-Händler braucht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – entweder aus dem Vereinigten Königreich oder der EU. Welche Nummer Online-Händler beantragen müssen, ist allerdings abhängig von vielen Faktoren, etwa, ob Händler Produkte in einem Land jenseits der Grenze lagern möchten oder auch von der Höhe ihrer Umsätze in den jeweiligen Ländern. Amazon stellt dafür auf einer Extraseite einen Fragebogen und weitere Infos bereit. Generell werden die sogenannten Lieferschwellen, die zuvor je nach Land vollkommen unterschiedlich waren, nun auf 10.000 Euro vereinheitlicht, wie es in unserem Jahresausblick für Online-Händler 2021 heißt.

Brexit: Brauchen Online-Händler jetzt zwei Amazon-Konten?

Laut Amazon können Marktplatz-Händler weiterhin ein Verkäuferkonto verwenden, um alle Länder zu verwalten. Händler brauchen also keine separaten Konten für das Geschäft im Vereinigten Königreich und in der EU.

Auf einer weiteren Brexit-Hilfeseite im Seller Central sammelt Amazon stets neue Fragen und gibt nützliche Hinweise.

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