Verkäufer-News

Umsatzsteuer-Angabe: Neue Pflichten für Ebay-Händler

Veröffentlicht: 03.03.2021 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 03.03.2021
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Traditionell im Frühjahr und Herbst stellt Ebay wichtige Neuerungen und Änderungen des Marktplatzes in den Verkäufer-News vor. Einer der wichtigsten Punkte in diesem Jahr sind die geänderten Umsatzsteuer-Anforderungen für deutsche Verkäuferinnen und Verkäufer. Weitere Neuigkeiten betreffen außerdem die Anzeigen, Gutschein-Codes und zusätzliche Tools im Verkäufer-Cockpit Pro.

Ab Sommer geänderte Regelungen bei der Umsatzsteuer

Einer der wichtigsten Punkte des Ebay-Frühjahrs-Updates geht aus einer Gesetzesänderung hervor. Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Händler, die sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren müssen, eine entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorweisen und diese auch im Ebay-Konto angeben. Verkäufer sollten sich rechtzeitig auf diese Neuerung einstellen und alle benötigten Daten hinterlegen, da Händler, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ab dem 1. Juli 2021 vom Marktplatz gesperrt werden. Händler sollten am besten sofort überprüfen, ob sich ihr Geschäft in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren muss. Falls dies der Fall ist, sollte umgehend beim zuständigen Finanzamt eine Regiestrierung und die Beantragung der USt-IdNr erfolgen.

Außerdem müssen alle Daten (wie Name, Adresse, USt-IdNr), die im Ebay-Konto hinterlegt sind, mit den Daten aus dem Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern übereinstimmen. Auch hier sollten Händler dies genau überprüfen, um keine Kontosperrung zu riskieren. Ausfürhliche Informationen stellt Ebay im Verkäuferportal bereit.

Ebenfalls ab dem 1. Juli gibt es neue Regelungen für die Umsatzsteuer beim Import in die EU. Die aktuelle Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Produkten in die EU bis zu einem Warenwert von 22 Euro wird es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben. Ebay wird dann für bestimmte Einfuhren in die Europäische Union sowie die Lieferungen innerhalb der EU aller Verkäuferinnen und Verkäufer, die nicht in der EU ansässig sind, die Umsatzsteuer einziehen und an die Steuerbehörden abführen. 

Gutscheincodes, Anzeigen und mehr verpflichtende Artikelmerkmale

Neben diesen großen News rund um die Umsatzsteuer, stellt Ebay seinen Händlern aber auch eine Reihe neuer Funktionen auf dem Marktplatz bereit. So gibt es ab April 2021 für alle Verkäufer die Möglichkeit, kostenlose Gutscheincodes zu erstellen. Die Gestaltung dieser Codes erfolgt im Verkäufer-Cockpit Pro und ist völlig individuell. Ausführlichere Informationen zu der neuen Funktionen stellen wir in diesem Artikel für Sie bereit.

Für noch mehr Sichtbarkeit hat Ebay außerdem an den Anzeigen geschraubt und stellt bereits ab Mitte März den Service für automatisierte Anzeigen-Kampagnen für Angebote zur Verfügung. Statt der manuellen Pflege aller Kampagnen, können Händler mit der neuen Funktion künftig ausgewählte Angebote automatisch zu bestehenden Kampagnen hinzufügen oder aus diesen wieder entfernen. Ebenfalls lassen sich per Filter Anzeigentarife, Kategorien oder Preise automatisch anpassen. Der Marktplatz will seinen Händler die Verwaltung so ein ganzes Stück einfacher machen.

Anfang Mai wird es dann auch neue Artikelmerkmale in den Kategorien Kleidung, Schuhe und Accessoires, Sammlerstücke, Medien, Musikinstrumente, Fahrzeugteile und Zubehör sowie für Sportartikel geben. Aktuell sind diese noch nicht verpflichtend, ab Mai beim Erstellen neuer Angebote aber als „bald erforderlich“ hervorgehoben.

Neue Tools im Verkäufer-Cockpit-Pro

Auch im Verkäufer-Cockpit Pro – der zentralen Anlaufstelle für alle Händler des Marktplatzes – werden hier und da ein paar Neuerungen vorgenommen. So gibt es das neue Tool Terapeak-Insights, welches Verkäufer zur Warenbeschaffung nutzen können und besonders nachgefragte Kategorien oder die meistverkauften Produkte identifizieren lässt. Zusätzlich lassen sich mit dem neuen Traffic-Bericht verschiedene Kennzahlen herausfinden, wie beispielsweise der prozentuale Anteil von Impressions, die von den Top 20 Suchergebnissen stammen oder die prozentuale Veränderung bei Impressionen.

Bereits jetzt können gewerbliche Verkäufer auch das neue Einstell-Tool im Verkäufer-Cockpit Pro testen. In den kommenden Monaten soll es allen Händlern des Marktplatzes zur Verfügung gestellt werden.

Alle Neuerungen im Detail hat Ebay außerdem im Verkäuferportal zusammengestellt sowie im aktuellen Ebay-Podcast:

Kommentare  

#7 Margit 2021-03-11 11:33
... und die Chinesen klauen sich bei uns die USt.-ID und nutzen sie dann selber, ohne sich überhaupt hier beim Finanzamt zu registrieren. Also: Wirklich regelmäßig die eigene USt.-ID prüfen und nicht wundern, wenn`s sie mehrmals gibt!
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#6 Sabine 2021-03-07 14:55
zu Andy:

Die einfache Umsatzsteuerste uernummer ist die normale Steuernummer (entspricht der Einkommensteuernummer).
Die braucht jeder Händler!!!

Hier geht es um die "Umsatzsteuer-I dent-Nummer".
Die brauchte bisher schon jeder Händler, der
A)"innergemeins chaftliche Lieferungen" an Unternehmer in andere EU-Länder verbrachte, oder
B) die Lieferschwellen an Endverbraucher in mindestens einem EU-Land überschritten hat.

Ab 01. Juli 2021 werden die hohen Lieferschwellen durch eine einheitliche Lieferschwelle (10.000,-€) ersetzt. Diese Schwelle werden sehr viele Händler schnell erreichen. Dann brauchen man die Umsatzsteuer-Ident-Nummer!

Da die Plattformen gesetzlich in Haftung genommen werden können, müssen sie die Umsatzsteuer-Id entnummer vom Händler verlangen.
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#5 Sabine 2021-03-07 14:18
zu Peter-Rudolf May

So, wie ich es verstanden habe, betrifft es deutsche Händler nur bei
-Importe (Einkauf aus Drittstaaten- also Nicht EU).

Lieferungen innerhalb der EU sind ja nur dann betroffen, wenn der Händler nicht in der EU ansässig ist.

Sind Sie als Händler in Deutschland oder einem der anderen EU-Länder ansässig?
Kaufen Sie gebrauchte Waren aus Nicht-EU-Länder ?
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#4 brrrrr 2021-03-06 10:48
Steuernummer ja, USt-ID nicht zwingend,
so war es (auch bei Steuerprüfung), so bleibt es.
Und bei Ebay hieß es telefonisch:
Wenn bisher, mit Hinweis (!)auf den §25a UStG, kein Steuersatz auf der Angebotsseite eingetragen war, dann muss nichts geändert werden.
Bemessungsgrund lage ist schließlich die Marge,
aber wen geht das etwas an außer der Steuerbehörde ?
Der Sachverhalt ist gut erläutert : vgl. Ebayrechtsporta l zu "Differenzbesteuerung".
Grenzüberschreitend wird manches kniffliger, evtl. muss man sich auf Unkenntnis
oder hartnäckige Kontroverse einstellen, aber auch auf Käufertricksere ien nach der Zustellung.
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#3 Klaus 2021-03-06 09:09
und wie verfährt eBay in diesem Fall mit privaten Verkäufer die gewerblich auf eBay verkaufen. Die so Steuern und sonstige Abgaben hinter ziehen. Die können munter und unbehelligt weiter verkaufen weil so wie ich das verstehe nur Händler die Umsatz Identifikations nummer angeben müssen.
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#2 Peter-Rudolf May 2021-03-03 21:16
EBay hat sich bis heute nicht geäussert, wie es beim Handel mit Gebrauchtwaren verfahren will! Diese differenzbesteu erten Waren sind explizit von den neuen Umsatzsteurrreg eln in der EU AUSGENOMMEN! Ebenfalls kann und darf bei diesen Waren die Mehrwertsteuer (also auch der effektive Satz) nicht ausgewiesen werden, daher ist auch die Angabe nicht möglich!
Im Sinne aller Gebrauchtwarenh ändler unter den Mitgliedern erwarte ich von eBay (und auch vom Händlerbund !) mal eine Klärung dieses Sachverhaltes.
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#1 Andy 2021-03-03 16:53
Schwachsinn mit der Umsatzsteuernum mer .Die braucht man nicht umbedingt
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