Kurzmeldung

Amazon-Händler müssen jetzt auch Preis pro Einheit angeben

Veröffentlicht: 24.03.2021 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 24.03.2021
Amazon

Deutsche Online-Händler, die auch über den Amazon-Marktplatz verkaufen, müssen sich auf neue Regelungen bei der Preisangabe einstellen, wie tamebay berichtet. Amazon-Händler sollten spätestens bis zum 31. März bei ihren Produkten auch den Preis pro Einheit angeben – ansonsten werden die jeweiligen Produkte auf dem Marktplatz nicht mehr angezeigt. Händler müssen den Preis pro Einheit also bei bestehenden und neuen ASINs hinzufügen. Dazu gehört bei den Attributen jeweils ein Zahlenwert und ein Einheitstyp (z.B. „Anzahl“, „Gramm“).

Neue Regeln für Preisangabe bei Amazon in diesen Kategorien

Die Änderungen betreffen die Kategorien Baby, Lebensmittel, Gesundheit & Körperpflege, Schönheit, Haustiere, Wein und Reinigungsprodukte. Die neuen Regeln treten außer in Deutschland auch im Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien und Spanien in Kraft.

Produkte, bei denen die neue Angabe „Preis pro Einheit“ fehlt und die dann blockiert werden, finden Händler in ihrem Verkaufsbereich im Seller Central unter der Kategorie  „Produkte korrigieren“. 

Generell sollen Kunden mit der geforderten Angabe des Preises pro Einheit Produkte und Packungen besser vergleichen können. Doch tamebay weist auch auf Probleme bei dieser Art Preisangabe hin und zeigt diese an verschiedenen Sets von Whiskas Katzenmilch – wenn nämlich verschiedene Einheitstypen angegeben werden. So liege der Preis pro Einheit bei einem 3er-Pack Katzenmilch mit je 200 Milliliter bei 2,26 Pfund pro Packung, bei einem 5er-Paket von 3er-Sets bei 7,97 Pfund pro Liter.

Fehler bei der Grundpreisangabe auf Amazon können auch immer wieder zu Abmahnungen führen.

Kommentare  

#1 Hans-Jürgen Meyers 2021-03-25 10:03
Hallo zusammen,
leider gibt es bei Amazon im Zusammenhang mit der Grundpreisangab e ganz erhebliche Probleme:
a) Wir haben bei ca. 150 der von uns angebotenen Artikel die Attribute entsprechend der Vorgaben an Amazon übermittelt. Kein einziges Attribut wurde bisher geändert.
b) Macht man das Ganze dann manuell über die Eröffnung eines Falls kann man sich die Finger wund schreiben. Von den Mitarbeitern des Kundeservice erhält man jedes Mal eine andere Antwort und zum Schluss die Mitteilung, dass man nicht berechtigt sei Änderungen an der Artikelbeschrei bung vorzunehmen.
Viele Grüße
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