Der frühe Vogel

Ebay verbannt sexuelle Inhalte von US-Marktplatz

Veröffentlicht: 17.05.2021 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.05.2021
Ebay-Logo auf einem Smartphone

Ebay scheint mit den aktuellen Sortimenten auf seinem US-Marktplatz nicht zufrieden und hat angekündigt, einige Änderungen vorzunehmen: Konkret soll wohl der Verkauf zahlreicher Produkte mit sexuellem Inhalt verboten werden. Wie das Fachportal Golem mit Verweis auf das Magazin Adult Video News schreibt, wolle das Unternehmen dazu den Bereich „Nur für Erwachsene“ schließen. 

Von dem Verbot betroffen seien demnach etwa Filme, aber auch Animes und Bücher mit explizit sexuellen Inhalten. Ebenfalls verboten sei künftig der Verkauf von Produkten, die auf Nacktheit abzielen, wie durchsichtige oder sehr enge Kleidungsstücke, die zudem die menschlichen Genitalien, den Anus oder auch die Brustwarzen freilegen. Nach Aussagen von Ebay setze man sich im Rahmen der Änderungen „für die Aufrechterhaltung eines sicheren und vertrauenswürdigen Marktplatzes ein“, wird das Unternehmen zitiert, das dem Magazin Motherbord Auskunft erteilt hatte. Golem verweist außerdem darauf, dass auch in Deutschland „sexuell explizite Animes, Comics, Bücher, Filme, Animationen, Manga, Hentai, Yaoi nicht zulässig“ seien.

Nicht betroffen seien außerdem Händler von Sexspielzeugen, die Ebay zuvor überprüft habe. Sie dürfen ihre Produkte auch weiterhin über den US-amerikanischen Marktplatz vertreiben, sofern es sich um Artikel in Originalverpackung handelt. Und noch zwei weitere Ausnahmen gibt es: Auch Aktkunst bleibe erlaubt, wenn sie nicht explizit ist. Außerdem bleiben die beliebten und gut gehandelten Kultmagazine der Firmen Playboy, Playgirl sowie Mayfair und Penthouse erlaubt. Die Vorschriften gelten ab dem 15. Juni 2021.

Facebook darf Giphy nicht übernehmen

Eigentlich hatte der Social-Media-Riese Facebook vor, das Gif-Portal Giphy zu übernehmen. Doch wie es nach aktuellem Stand aussieht, wird daraus nichts, denn die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA blockiert das Vorhaben weiterhin, informiert Heise Online. Der behördliche Erlass, nach dem die Zusammenführung der beiden Firmen zunächst verboten wurde, war bereits im Juni 2020 verkündet worden. 

Als Grund galten Befürchtungen, dass ein Zusammenschluss dem Wettbewerb für Web-Tracking schaden könne. Facebook habe gegen die Anordnung zwar Beschwerde beim Berufungsgericht eingelegt, allerdings sei der Konzern seit diesem Zeitpunkt untätig gewesen und habe nach Angaben der zuständigen Richter beispielsweise nicht auf Fragen der Behörde reagiert.

Besonders Jüngere streben ins Homeoffice

Die Meinungen zum Thema Homeoffice gehen bei vielen Menschen offenbar in die gleiche Richtung: Ganze vier von fünf Arbeitnehmer (81 Prozent) wollen in Zukunft mindestens teilweise aus dem Homeoffice arbeiten. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Wirtschaftsprüfers EY hervor. 38 Prozent der Befragten wünschen sich demnach drei bis vier Bürotage. Etwa genauso viele (36 Prozent) würden gar nur noch ein bis zwei Bürotage favorisieren. Der Anteil jener Arbeitnehmer, die komplett von Zuhause aus arbeiten wollen, liegt bei 7 Prozent. Allerdings gibt es auch jene, denen das Homeoffice offensichtlich nicht (mehr) zusagt: Jeder Fünfte (19 Prozent) lehne Homeoffice ab.

„Besonders groß ist der Wunsch nach flexibleren Modellen bei den 20- bis 30-Jährigen: In dieser Altersgruppe gaben 86 Prozent an, einen Teil ihrer Arbeitszeit künftig aus dem Homeoffice erledigen zu wollen“, schreibt das RND.

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