EU-Verordnung

Ebay stoppt den Verkauf von Bambusgeschirr und schränkt Werbeaussagen ein 

Veröffentlicht: 01.12.2021 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 17.06.2022
Kaffeebecher aus Bambus (Symbolbild)

Ebay stoppt den Verkauf von Geschirr und anderen sogenannten Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Bambusmelamin auf seinem Marktplatz. Das können beispielsweise Kaffeebecher, Schüsseln oder Teller sein.

Grund dafür ist ein Verkaufsverbot: Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und aus Kunststoff mit Bambuspulver oder andere gemahlene, pflanzliche Zusatzstoffe enthalten, die laut der EU-Verordnung Nr. 10/2011 nicht zulässig sind, dürfen nicht mehr in der EU und in Großbritannien verkauft werden.

Wer auf den Marktplätzen eBay.de, eBay.ch und eBay.at verkauft, darf in der EU und Großbritannien also ausschließlich Kunststoffgeschirr mit Bambusanteil anbieten, das der genannten EU-Verordnung entspreche. Nicht zugelassene Artikel werden somit bei Ebay entfernt, wie es in der entsprechenden Mitteilung für Händlerinnen und Händler heißt. Die Grundlage für den Verkaufsstopp bildet ein Durchsetzungsplan der EU.

Irreführende Werbeaussagen für bestimmte Bambusprodukte untersagt

Bambusprodukte mit Kunststoffanteilen dürfen darüber hinaus nicht länger mit bestimmten Aussagen auf dem Marktplatz beworben werden. 

Das umfasst folgende Aussagen und Bezeichnungen: 

  • aus Bambus
  • natürlich
  • umweltfreundlich
  • recyclebar
  • biologisch abbaubar
  • kompostierbar

Diese Informationen zu Artikeln gelten gemäß der EU-Regelungen als irreführend, so Ebay. 

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