Versand durch Verkäufer

Amazon verkündet Änderungen bei Rücksendungen

Veröffentlicht: 19.10.2022 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 19.10.2022
Amazon-Kartons auf einem Stapel

Amazon wird in Kürze auf seinem hauseigenen Online-Marktplatz Änderungen in den Retourenprozessen vornehmen. Greifen sollen die Neuerungen bereits Ende Oktober.

In einer entsprechenden Nachricht im Seller Forum schreibt das Unternehmen: „Ab dem 31. Oktober 2022 müssen alle Verkaufspartner mit Standard-Rücksendeadresse in Deutschland, die auf Amazon.de verkaufen, entweder vorfrankierte Rücksendeetiketten für eine Versandart mit Sendungsverfolgung oder Erstattungen ohne Warenrücksendung für alle Kundenrücksendeanträge anbieten, die in den Geltungsbereich der Rückgabebedingungen von Amazon fallen.“

Lange Rede, kurzer Sinn: Für Kundinnen und Kunden des Amazon-Marktplatzes wird die Rückabwicklung ungewollter Produkte künftig noch einfacher – entweder, weil ihnen das Zurückschicken mithilfe der automatisch hinterlegten Retouren-Label noch leichter gemacht wird oder weil sie eine komfortable Erstattung erhalten, ohne die Ware tatsächlich zurücksenden zu müssen.

Amazon: Änderung verspricht weniger Aufwand für Händler

Um sicherzustellen, dass den Kundinnen und Kunden des Marktplatzes im Zuge einer geplanten Retoure ein vorfrankiertes Rücksendeetikett geboten wird, will Amazon das entsprechende Programm automatisch für alle Verkaufspartner aktivieren, deren Standard-Rücksendeadresse in Deutschland liegt.

Der Schritt soll laut Amazon dafür sorgen, dass der manuelle Aufwand für Händlerinnen und Händler reduziert wird und sie im Alltagsgeschäft weniger Anstrengungen in die Bereiche Warenrücksendung sowie Kundenkontakte stecken müssen. Darüber hinaus helfe es den Drittanbietern, die Richtlinien des Marktplatzes einzuhalten. „Durch die Sendungsverfolgung kennen Kunden und Verkaufspartner jederzeit den Status des zurückgesendeten Artikels, und zudem sind Verkaufspartner vor dem Verlust von Artikeln während des Transports geschützt“, macht Amazon die Neuerung schmackhaft.

Individuelle DHL-Tarife und Ausnahmen

Händlerinnen und Händler, die mit der Deutschen Post DHL individuelle Verträge bzw. Tarife ausgehandelt haben, verweist Amazon auf die Möglichkeiten, diese Tarife auch im Rahmen der vorfrankierten Rücksendeetiketten zu nutzen. In der offiziellen Ankündigung des Programms heißt es, dass Verkaufspartner ihre individuellen Versandtarife nutzen können, indem sie ihr Business-Kundenkonto der DHL mit dem Amazon Seller Central verknüpfen.

Auch über Ausnahmen informiert das Unternehmen: Denn es gebe durchaus Rücksendeanträge, die auch künftig manuell von den Händlerinnen und Händlern überprüft werden müssen: Konkret verweist Amazon auf Produkte, die nicht von den Rückgabebedingungen betroffen sind bzw. deren Seller von den entsprechenden Prozessen befreit sind. Dies betrifft unter anderem Artikel über der 500-Euro-Schwelle. Auch seien grundsätzlich bestimmte Kategorien oder Unterkategorien von Produkten automatisch ausgeschlossen. 

Was müssen Händlerinnen und Händler jetzt tun?

Das Wichtigste zuerst: Bei den bevorstehenden Neuerungen bezüglich der Rücksendungen handelt es sich ausschließlich um Änderungen der Prozesse beziehungsweise der technischen Umsetzung. Es finden keine Veränderungen am eigentlichen Rückgaberecht statt, weshalb Unternehmen auch keine Anpassung ihrer Rechtstexte vornehmen müssen.

Für Händler wichtig zu wissen, ist außerdem Folgendes: Hinsichtlich der Amazon-Rücknahmegarantien und dem Rückgabeprozess kann es zur Kollision mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht kommen. Das kann sowohl für den Kunden als auch für den Händler verwirrend sein. Amazon sieht im Sinne der einfachen Bedienung nur eine Möglichkeit vor, eine Rücksendung anzukündigen. Dabei wird nicht zwischen der Rücknahmegarantie und dem Widerrufsrecht unterschieden. Auch mit dem neuen Retourenprozess gilt also, dass er losgelöst vom gesetzlichen Widerrufsrecht existiert. Der Online-Händler muss also trotz der Rückgabegarantie über das Widerrufsrecht belehren und es natürlich auch gegenüber Verbrauchern einräumen. Letztendlich muss im Einzelfall geschaut werden, worauf sich der Kunde beruft und im Sinne des Verbraucherschutzes von der für den Verbraucher günstigsten Lösung ausgegangen werden.

Daher sollten sich externe Anbieterinnen und Anbieter vor dem Start des neuen Programms Ende Oktober ganz genau informieren, welche Rechte sie in den Rechtstexten einräumen, welche Produkt-Kategorien in den Amazoneigenen Retourenbedingungen betroffen und welche von den Neuerungen ausgeschlossen sind. Auch sollten sie ihre Möglichkeiten rund um eine potenzielle Befreiung ausloten.

Vonseiten der Händlerinnen und Händler gab es bereits kurz nach der Verkündung der Änderungen kritische Stimmen, die einen Missbrauch der Neuerungen befürchteten.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.