Die Kunde des zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes (VerpackG) schallt von allen Dächern. Zum 1. Januar 2019 bringt es neue Pflichten für alle (Online-)Händler mit sich, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen.
Konkret formuliert das Gesetz zwei Pflichten für betroffene Händler:
So weit, so gut. Doch wie berechnen Händler nun das unter a) angesprochene Gesamtgewicht ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen – vor allem, da die verschiedenen Verpackungsmaterialien jeweils getrennt voneinander angegeben werden müssen?
Können Sie die Gesamtgewichte der Verpackungsmaterialien, die Sie jährlich in Umlauf bringen, ohne Weiteres bei Ihrem Verpackungshersteller oder -lieferanten nachvollziehen oder Sie halten diese Daten bereits verlässlich für sich fest, ist die Verpackungslizenzierung bei einem dualen System im Handumdrehen erledigt.
Die meisten dualen Systeme betreiben Online-Shops für Verpackungslizenzierung mit Kalkulatoren, in die Sie die Gewichte je verwendetem Verpackungsmaterial direkt eingeben können. Hieraus wird automatisch Ihr individuelles Lizenzierungsentgelt berechnet und Sie können Ihre Verpackungen anschließend direkt beteiligen.
Liegen Ihnen Ihre individuellen Verpackungsgewichte nicht vor, ist es sinnvoll, von der verwendeten Stückzahl der jeweiligen Verpackungen auszugehen. So können Sie entweder anhand des beispielhaften Gewichts einer Verpackung selbst berechnen, wie viel Gesamtgewicht sich daraus für alle Verpackungen ergibt, oder Sie benutzen Berechnungshilfen, wie sie beispielsweise Lizenzero bereitstellt. Hier wählen Sie aus verschiedenen vordefinierten Standardverpackungen Ihre verwendete Verpackungsart aus, geben deren Stückzahl an und die Berechnung der Gewichte pro Materialart erfolgt automatisch.
Das VerpackG fordert, dass Händler ihre Verpackungsmengen für ein Jahr im Voraus angeben. Doch wie können damit über das Jahr auftretende Schwankungen berücksichtigt werden?
Die Angabe der Verpackungsmengen vor Beginn eines Jahres stellt bloß eine Vorausschätzung für das Jahr dar. Hierzu können zum Beispiel Absatzzahlen aus den Vorjahren herangezogen werden. Ist das Jahr rum, müssen Händler ihre ursprünglich getätigten Angaben dann noch einmal mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen gegenprüfen und den finalen Wert als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei ihrem dualen System als auch bei der Zentralen Stelle durchgeben. Außerdem geben einige duale Systeme in ihren Online-Shops auch die Option zu unterjährigen Mengenangleichungen.
Ida Schlößer ist im digitalen Marketing für den Umweltdienstleister Interseroh tätig und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero mitentwickelt. Als anerkanntes duales System mit langjähriger Erfahrung steht Interseroh Betroffenen in allen Fragen rund um das Verpackungsgesetz kompetent zur Seite und ermöglicht mit Lizenzero eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung der Verpackungslizenzierung.