Gastartikel

Verpackungsgesetz: So funktioniert die Registrierung bei der Zentralen Stelle

Veröffentlicht: 11.12.2018 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Pakete und Laptop

Das Jahr neigt sich mit großen Schritten dem Ende – und rückt so das Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes, kurz VerpackG, zum 1. Januar 2019 zusehends näher. Neben dem Weihnachtsgeschäft auch noch den Überblick über den Gesetzesdschungel zu wahren und sich so vorzubereiten, dass das Geschäft auch in 2019 rechtskonform und sicher aufgestellt ist, ist viel verlangt. 

Der folgende Beitrag greift Online-Händlern unter die Arme und erklärt die relevanteste Neuerung des Verpackungsgesetzes – die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – und welche Pflichten sich hieraus für sie ergeben.

Was steckt hinter der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?

Das neue Verpackungsgesetz führt mit der ZSVR eine neue Kontrollinstanz ein, die für mehr Transparenz und fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen soll, als dies bislang der Fall war. Die als Stiftung organisierte Zentrale Stelle führt hierzu zwei neue Pflichten für Händler und Hersteller ein, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen. 

So müssen betroffene Händler ihre Verpackungen künftig nicht nur an einem dualen System beteiligen (= „lizenzieren“), sondern sich zusätzlich bei der Zentralen Stelle über die Registerdatenbank LUCID registrieren und den Namen ihres dualen Systems sowie ihre dort gemeldeten Mengen melden.

Auf Grundlage dieser Registrierungen veröffentlicht die ZSVR ein öffentlich einsehbares Register, aus dem leicht ersichtlich ist, wer den Vorgaben des VerpackG nachkommt.

Was geschieht bei Nichtbeachtung der VerpackG-Vorgaben?

Zusammengefasst beinhaltet das VerpackG für Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen drei Pflichten: Die Systembeteiligungspflicht (oder auch „Lizenzierungspflicht“) bei einem dualen System, die Registrierungspflicht und die Datenmeldepflicht, jeweils bei der ZSVR. Werden die Vorgaben missachtet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 200.000 EUR und Verkaufsverboten geahndet werden kann. 

Schritt für Schritt: Registrierung & Datenmeldung bei der Zentralen Stelle

Abgehandelt sind damit nun die grundlegenden Neuerungen, die das Verpackungsgesetz mit sich bringt. Doch was ist hinsichtlich der Registrierung und Datenmeldung bei der Zentralen Stelle konkret zu tun? 

  • Registrierung: Registrieren Sie sich unter Angabe Ihrer relevanten Unternehmensdaten (Firmierung, E-Mail-Adresse, vertretungsberechtigte Person etc.) über die Registerdatenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister: https://lucid.verpackungsregister.org/  
  • Systembeteiligung: Anschließend beteiligen Sie Ihre voraussichtlich in einem Jahr in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge per „Lizenzentgelt“ bei einem dualen System – sehr unkompliziert geht das über Onlineshops für Verpackungslizenzierung wie Lizenzero: www.lizenzero.de. Hinweis: Vergessen Sie dabei nicht, die von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer anzugeben! 
  • Mengenmeldung: Abschließend müssen Sie nur noch einmal zurück zur Zentralen Stelle, der Sie über LUCID den Namen Ihres dualen Systems und die dort gemeldete Verpackungsmenge durchgeben: https://lucid.verpackungsregister.org/

Alles erledigt? Dann starten Sie bestens vorbereitet und entspannt ins neue Jahr!

Foto Ida J. Schloßer

Über die Autorin

Ida Schlößer ist im digitalen Marketing für den Umweltdienstleister Interseroh tätig und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero mitentwickelt. Als anerkanntes duales System mit langjähriger Erfahrung steht Interseroh Betroffenen in allen Fragen rund um das Verpackungsgesetz kompetent zur Seite und ermöglicht mit Lizenzero eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung der Verpackungslizenzierung.

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