Hilfe in der Coronakrise

Sieben Bundesländer bieten ab heute finanzielle Soforthilfe für Händler

Veröffentlicht: 25.03.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 25.03.2020
Geldstapel

Das Bundeskabinett arbeitet noch an der Umsetzung des großen Hilfspakets für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige, aber einige Bundesländer ermöglichen bereits jetzt Anträge auf die für finanzielle Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis die Bundesmittel zur Verfügung stehen, wird es wohl noch bis nächste Woche dauern. 

In vier Bundesländern kann man bereits den Antrag stellen, heute sollen drei Länder hinzukommen. Den Antrag stellt man entweder beim jeweiligen Wirtschaftsministerium oder einer Landesbank. Es handelt sich in allen Fällen um nicht rückzahlbare, einmalige Zuschüsse für drei Monate. 

Können die Soforthilfen kombiniert werden?

Bundes- und Ländersoforthilfen sind offenbar kombinierbar, aber nur bis zur vom Bund festgesetzten Grenze (9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten; 15.000 Euro mit bis zu 10 Beschäftigten). Es gibt aber auch bei einigen Landesbanken Unsicherheiten darüber, wie genau die Regelung sein wird. Händler und Unternehmer sollten sich telefonisch mit den zuständigen Institutionen in Verbindung setzen, um diese Fragen im jeweiligen Einzelfall zu klären.

Die niedersächsische Investitions- und Förderbank empfiehlt, wenn möglich zuerst Ländermittel zu beantragen und dann – wenn nötig – mit Bundesmitteln zu ergänzen.

Hier kann man bereits Gelder beantragen

  • Bayern: Seit 18. März unter www.stmwi.bayern.de. Zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro, je nach Unternehmensgröße.
  • Bremen: Seit 22. März unter www.bremen-innovativ.de. Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 5.000 beantragen, in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro. 
  • Thüringen: Seit 24. März unter aufbaubank.de. Zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro, je nach Unternehmensgröße.
  • Saarland: Seit 24. März unter www.corona.wirtschaft.saarland.de. Zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro, je nach Unternehmensgröße.
  • Brandenburg: Ab 25. März, 9:00 Uhr unter www.ilb.de. Zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro, je nach Unternehmensgröße. 
  • Niedersachsen: Ab 25. März gegen Nachmittag unter www.nbank.de. Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können je nach Unternehmensgröße bis zu 20.000 Euro beantragen.
  • Baden-Württemberg: Ab 25. März gegen Abend unter wm.baden-wuerttemberg.de. Zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro, je nach Unternehmensgröße. 

Informationen zu allen weiteren Bundesländern haben wir in einem eigenen Artikel übersichtlich zusammengetragen

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