Das Bundeskabinett arbeitet noch an der Umsetzung des großen Hilfspakets für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige, aber einige Bundesländer ermöglichen bereits jetzt Anträge auf die für finanzielle Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis die Bundesmittel zur Verfügung stehen, wird es wohl noch bis nächste Woche dauern.
In vier Bundesländern kann man bereits den Antrag stellen, heute sollen drei Länder hinzukommen. Den Antrag stellt man entweder beim jeweiligen Wirtschaftsministerium oder einer Landesbank. Es handelt sich in allen Fällen um nicht rückzahlbare, einmalige Zuschüsse für drei Monate.
Bundes- und Ländersoforthilfen sind offenbar kombinierbar, aber nur bis zur vom Bund festgesetzten Grenze (9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten; 15.000 Euro mit bis zu 10 Beschäftigten). Es gibt aber auch bei einigen Landesbanken Unsicherheiten darüber, wie genau die Regelung sein wird. Händler und Unternehmer sollten sich telefonisch mit den zuständigen Institutionen in Verbindung setzen, um diese Fragen im jeweiligen Einzelfall zu klären.
Die niedersächsische Investitions- und Förderbank empfiehlt, wenn möglich zuerst Ländermittel zu beantragen und dann – wenn nötig – mit Bundesmitteln zu ergänzen.
Informationen zu allen weiteren Bundesländern haben wir in einem eigenen Artikel übersichtlich zusammengetragen.