Hilfe in der Coronakrise

KMU erhalten für Unternehmensberatungen jetzt bis zu 4.000 Euro Förderung

Veröffentlicht: 08.04.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 14.12.2020
Unterstützung für Figur

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gibt es weitere Unterstützung, um die Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Förderungen für Unternehmensberatung angepasst. Bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro können KMU und Freiberufler Förderungen beantragen, und zwar ohne Eigenanteil. 

Alte Förderung jetzt ohne Eigenanteil

Das Förderprogramm, mit dem man Unternehmensberatung für KMU fördern lassen kann, gibt es schon länger. Bisher war aber immer ein Eigenanteil zu zahlen. Dieser Eigenanteil schwankt zwischen 10 und 50 Prozent, je nach Unternehmensart und Region. 

Das ist für Corona-betroffene Unternehmen nun nicht mehr der Fall. Wer antragsberechtigt ist, hat jetzt die Möglichkeit, sich die Beratungskosten bis 4.000 Euro erstatten zu lassen, ohne selbst etwas zahlen zu müssen. Für Unternehmen, die nicht direkt von der Coronakrise geschädigt sind, gelten die alten Voraussetzungen.

Muss ein KMU, das durch Corona in Bedrängnis kommt, gar nichts zahlen? 

Die Beratungskosten bis maximal 4.000 Euro werden vom BAFA übernommen. Rechnungsbeträge darüber hinaus trägt das Unternehmen. Auch die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und muss vom Unternehmen übernommen werden. 

Wer darf die Sonderförderung beantragen? 

Alle KMU und Freiberufler, die durch Corona in wirtschaftliche Schieflage geraten sind und die die Bedingungen der De-minimis-Verordnung erfüllen. Dass man konkret aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, muss man von Anfang an nachweisen. 

Das normale, bereits etablierte Programm steht normalerweise Jungunternehmern (jünger als zwei Jahre), Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) und solchen Unternehmen offen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. 

Wozu kann man sich beraten lassen? 

Die Beratung wird nur gefördert, wenn sie sich auf die Herausforderungen bezieht, die durch die Coronakrise entstanden sind. Dann sind aber auch mehrere Förderungen bis zum maximalen Rechnungsbetrag möglich. 

Wie kann ein Unternehmen einen Antrag stellen? 

Den Antrag findet man auf der Seite der BAFA. In einem Merkblatt informiert die Behörde außerdem über die jüngsten Änderungen am Förderprogramm und gibt Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

Bisher musste man für das Programm im ersten Schritt ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen und dieses Gespräch später nachweisen. Dies fällt für KMU, die wegen des Coronavirus beeinträchtigt sind, aber weg. Diese Unternehmen können nun direkt bei der BAFA einen Antrag stellen. 

Erst nach dem Erhalt einer Bestätigung kann die Beratung begonnen werden. Dies ist wichtig zu beachten, da ansonsten keine Förderung rückwirkend bewilligt wird. Die BAFA überweist das Geld dann selbst auf das Konto des Beratungsunternehmens, das geförderte Unternehmen muss also auch selbst nicht in Vorfinanzierung gehen. 

Abschließend muss ein Unternehmen, das die Förderung beantragt hatte, einen ausführlichen Verwendungsnachweis bei der BAFA einreichen. Mehr Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Website der BAFA. 

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