Wer online etwas anbietet, den interessiert auch, wer auf das eigene Angebot klickt. Doch seit Mai 2018 schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, dass Webseitenbesucher einwilligen müssen, ob und wie ihr Verhalten auf der Webseite aufgezeichnet und verarbeitet werden darf. Diese Einwilligung muss informiert, unmissverständlich und freiwillig erfolgen. Als Lösung dafür werden Einwilligungsmanagement-Systeme – bekannt auch als Cookie-Banner – verwendet, in denen sich vor dem Anschauen der eigentlichen Webseiteninhalte die entsprechenden Einstellungen zum Datentracking auswählen lassen.
All das bedeutet viel Aufwand und ist zu kompliziert für die klickmüden User? – Nein, zeigen die Ergebnisse der Studie „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“, die das Bundesjustizministerium aktuell veröffentlicht hat. So würde eine überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher individuelle Wahl- und Einstellungsmöglichkeiten bei Einwilligungen und datensparsame Voreinstellungen klar befürworten, heißt es.
„Durch die Datenschutz-Grundverordnung wurde klargestellt: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen transparent darüber informiert werden, wann, wie und zu welchem Zweck mit ihren Daten umgegangen wird. Und diese Informationen müssen für jeden leicht auffindbar und ohne Jurastudium verständlich sein. Da sehe ich allerdings bei vielen Online-Diensten und Webseiten noch erheblichen Verbesserungsbedarf“, so Staatssekretär Prof. Christian Kastrop in einer Pressemeldung des Bundesjusitzministeriums. „Hier kann man manchmal sogar meinen, dass Web-Designs zu datenschutzrechtlichen Einwilligungen bewusst so gestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrt und genervt sind - mit der Folge, dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen, sondern alles schnell wegklicken.“
Im Rahmen der Untersuchungen wurden deshalb vorhandene Einwilligungsmodelle analysiert, Verbrauchererwartungen im Rahmen einer repräsentativen Online-Befragung unter 2.029 Personen erhoben und zwei Praxistests bei Miele und der Telekom durchgeführt. Auf dieser Basis konnten Leitlinien für eine rechtskonforme und nutzerfreundliche Musterlösung für die Einwilligung entwickelt werden. Laut Staatsekretär Kastrop zeigte sich somit: „Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit schließen sich nicht aus. Die Vorgaben der DSGVO für die datenschutzrechtliche Einwilligung können praktikabel, differenziert und nutzerfreundlich umgesetzt werden.“
Im Forschungsprojekt wurden elf Anforderungen an praxistaugliche und zugleich datensparsame Opt-In-Verfahren identifiziert – hier in der Zusammenfassung:
Letzlich würden nicht nur User, sondern auch die Unternehmen von praktikablen und nutzerfreundlichen Cookie-Bannern profitieren. Laut der Verbraucherbefragung würden Anbieter mit differenzierten Einwilligungsmodellen wesentlich vertrauenswürdiger wirken als jene, die keine Wahlmöglichkeiten lassen. „Ich möchte alle Unternehmen ermuntern, sich bei der Gestaltung des Web-Designs zur datenschutzrechtlichen Einwilligung an dem Best Practice-Modell zu orientieren. Denn klar ist auch: In der Datenökonomie kann ein hohes Niveau im digitalen Verbraucherschutz Geschäftsmodelle attraktiver machen – was letztlich auch der Wirtschaft nützt“, so Kastrop.
Der komplette Forschungsbericht kann beim Bundesjustizministerium eingesehen werden.