Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung

Überbrückungshilfe III: Anträge können ab sofort gestellt werden

Veröffentlicht: 11.02.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 11.02.2021
Mensch arbeitet am PC

Seit dem 10. Februar können in ganz Deutschland Anträge für das neue Zuschussprogramm zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gestellt werden, die Überbrückungshilfe III. Unternehmen, die aufgrund  der Pandemie Umsatzverluste erlitten haben, haben die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent ihrer fixen Betriebskosten erstattet zu bekommen. 

Voraussetzung ist ein monatlicher Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 von mindestens 30 Prozent. Die Höhe der erstatteten Betriebskosten ist gestaffelt je nach Höhe des erlittenen Umsatzeinbruches der Unternehmen. Alle wichtigen Informationen rund um das Programm und die Antragstellung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel „Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: So erhalten Händler Zuschüsse”.

Anträge werden im Antragsportal der Bundesregierung gestellt

Anträge werden wie schon die Überbrückungshilfe I und II sowie die November- und Dezemberhilfe im Antragsportal der Bundesregierung gestellt. Die Frist für das Einreichen der Anträge auf Überbrückungshilfe III ist der 31. August 2021. Erste Abschlagszahlungen sollen laut Bundeswirtschaftsministerium schon ab dem 15. Februar an Unternehmen gezahlt werden. Die reguläre Auszahlung soll im März beginnen.

Wie bei den bisherigen Förderprogrammen können Unternehmen den Antrag jedoch nicht einfach selbst stellen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Antragstellung über „prüfende Dritte“ geschieht, etwa über Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Die Kosten hierfür können im Rahmen der Förderung zumindest teilweise auch geltend gemacht werden.

Solo-Selbstständige müssen noch mindestens eine Woche warten

Ab sofort sind nur Anträge für die Überbrückungshilfe III möglich. Solo-Selbstständige, die die Neustarthilfe beantragen wollen, um eine Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro zu erhalten, müssen sich noch etwas gedulden. Laut dem brandenburgischen Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) sollen Anträge für die Neustarthilfe erst in Kalenderwoche 7 freigeschaltet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt sich in der Frage etwas ungenauer und spricht davon, dass Anträge für die Neustarthilfe „voraussichtlich noch im Februar möglich” sein werden. 

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