Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung

Neustarthilfe: Solo-Selbstständige können ab sofort Anträge stellen

Veröffentlicht: 16.02.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 16.02.2021
Frau schreibt Antrag mit Laptop

Viele Solo-Selbstständige werden aufatmen: Endlich können auch sie das neue Hilfsprogramm der Bundesregierung beantragen. Seit dem 16. Februar sind die Anträge für die Neustarthilfe für Selbstständige freigeschaltet. Letzte Woche startete bereits die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III (wir berichteten), die Zuschüsse zu fixen Betriebskosten für kleine und mittlere Unternehmen verspricht. 

Selbstständige, Künstler oder Schauspieler können die Hilfen erhalten, wenn sie die Anforderungen an Umsatzeinbruch aufgrund der Corona-Pandemie erfüllen. Dann können sie einmalig bis zu 7.500 Euro für sechs Monate erhalten. Das Geld kann auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden. 

Einen umfassenden Überblick über die Antragsbedingungen geben wir in unserem FAQ zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Anträge können direkt mit dem ELSTER-Zertifikat gestellt werden

Für die Anträge brauchen Selbstständige keinen „prüfenden Dritten“, also etwa einen Steuerberater. Vielmehr können sie mit ihrem ELSTER-Zertifikat bis zum 31. August 2021 direkt selbst einen Antrag stellen. Dies ist im Antragsportal der Bundesregierung möglich: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die Neustarthilfe gilt auch für den Lebensunterhalt

Der Zuschuss gilt als Betriebskostenpauschale und die Bundesregierung macht keine Vorgaben zur Verwendung der Gelder. Auch Nachweise über die Verwendung werden nicht verlangt. Das heißt: Selbstständige können das Geld auch für private Lebenshaltungskosten nutzen. Bei vorherigen Programmen war dies nicht möglich. 

Das ist beim Antrag zu beachten

Die Neustarthilfe wird einmalig ausgezahlt und gilt für die Monate Januar bis Juni 2021. Antragsvoraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von 60 Prozent im Förderzeitraum im Vergleich zum Durchschnittsumsatz des Jahres 2019. Wer einen Antrag stellt, erhält 50 Prozent seines Referenzumsatzes 2019, aber maximal 7.500 Euro, als Vorschuss. 

Nach Programmende muss eine Abrechnung darüber eingereicht werden, wie hoch der tatsächliche Umsatzeinbruch im Förderzeitraum lag. Sollte sich dann zeigen, dass der Umsatzeinbruch während der Förderung teilweise geringer als 60 Prozent war, muss die Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden. 

In einem späteren Antragsschritt, der vermutlich in den nächsten Wochen freigeschaltet wird, sollen auch solche Solo-Selbstständige einen Antrag stellen dürfen, die auch anteilige Umsätze aus Personengesellschaften erzielen. Außerdem sollen Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter Anträge stellen können. 

Auch die Bundesregierung hat ein umfangreiches FAQ zur Neustarthilfe erstellt, das hier abgerufen werden kann

Kommentare  

#18 Brigitte 2021-03-29 14:15
Ich verzweifle seit Wochen mit dem Online-Antrag.

Mein ELSTER Zertifikat wird schon beim Einloggen nicht akzeptiert, weil darin der Tätigkeitsberei ch fehlt.
Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Finanzamt, welches mir erklärte, alle meine Daten seien bei denen vollständig eingegeben und man könne hier nichts machen und mehrmaliger Nachfrage beim ELSTER-Beauftra gten, komme ich hier auch nach 3 neu angeforderten Zertifikaten nicht weiter.
Das FA schiebt den Fehler auf ELSTER und umgekehrt...

Komisch, dass das Zertifikat bei Abgabe meiner Steuererklärung en einwandfrei funktioniert...
Wenn die Geld von mir wollen, klappt es, möchte ich was, dann hapert es.

Gibt es für mich nun nur noch die kostenpflichtig e Lösung über einen Steuerberater?
Als gelernte Steuerfachgehil fin, die jahrelang alle Steuersachen problemlos selbst erledigen konnte, möchte ich das vermeiden. Sind wieder Kosten, auch wenn ein Teil erstattet wird.

Es ist wirklich sehr ärgerlich.
Nur gut, dass die Frist 31.8.2021 ist, viell. findet sich bis dahin die Lösung.
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#17 angelika nitzsche-sc 2021-03-10 15:20
ich habe eine frage muß ich ei der neustarthilfe die ich auch für die lebenshaltungsk osten nehmen darf dann auch versteuern
__________________
Antwort der Redaktion

Guten Tag,

die Bundesregierung sagt dazu:

„Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständig en zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszah lungen nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer -/Körperschafts teuererklärung sowie ggf. der Gewerbesteuerer klärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahm e bzw. Einnahme zu erfassen. Als sogenannter echter Zuschuss ist die Neustarthilfe zudem nicht umsatzsteuerbar . Es fällt also keine Umsatzsteuer an."

Beste Grüße
die Redaktion
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#16 B. Berwing 2021-03-04 18:11
Guten Tag. Ich bin sehr positiv überrascht, zu sehen dass die Mittel auch für den privaten Einsatz bei Selbständigen freigegeben sind.

1. Ist das eine verlässliche & aktuelle Aussage?

2. Ich habe in einem Monat in 2019 20000€ verdient und würde gerne nur für diesen einen Monat beantragen, da ich in 2021 keinerlei Einkünfte habe und hoffe 90% zu erhalten - nun bin ich verwirrt, da hier von 7500€ maximalem Beitrag die Rede ist - verstehe ich das korrekt, dass 7500€ das maximum ist?

3. Kann ich die Mittel komplett für Facebook-Werbun g meines neuen Onlinekurses einsetzen?

4. Wenn ja, darf ich die Mittel erst im Juni einsetzen, obwohl ich schon im März beantrage?

5. by the way - heisst das die NRW Soforthilfe aus 2020 darf auch auf private Kosten angerechnet werden?

Ich würde mich ausserdem über Angabe von Referenzquellen zur Weiteren Recherche freuen, falls solche bekannt sind.

Danke danke im Voraus und besten Gruß,
B. Berwing
______________________________
Antwort der Redaktion

Hallo Herr Berwing,

1. Ja.

2. Ja. 7.500 Euro ist das Maximum.
Die Rechnung für die Neustarthilfe geht so: 0,5 x ((Jahresumsatz 2019 / 12) x 6). Die Neustarthilfe wird dann einmalig als Vorschuss ausgezahlt und gilt für den gesamten Förderzeitraum Januar bis Juni 2021. Am Ende wird eine Endabrechnung fällig, bei der auch Rückzahlungen fällig werden können, wenn nicht in jedem Fördermonat der vorausgesetzte Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzzeitrau m 2019 vorliegt.

3.+4. Die Bundesregierung macht keine Vorgaben zur Verwendung der Neustarthilfe.

5. Nein.

Alles weitere können Sie hier im ausführlichen FAQ der Bundesregierung nachlesen: .../neustarthilfe.html

Beste Grüße
die Redaktion
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#15 Hubert Simon 2021-03-04 09:27
.. nochmals vielen Dank für diese informative Seite !

.. es ist zum Verzweifeln. Nichts funktioniert (zumindest bei uns) mit dem (alten und neuen) Elsterzertifika t beim Einloggen.

Wir sollten nach dem Einloggen zur Bestätigung eine Email erhalten, welche Informationen enthalte, wie wir weiter mit der Anmeldung verfahren sollten. Diese Email kommt seit 14 Tagen und ca.25 Einlog-Versuche n, ca. 10 Stunden Hotline-Kontakt mit ca. 8 verschiedenen Hotline-Mitarbe itern, mit 3 eröffneten Tickets zur Problembebung, ca. 6 Gesprächen mit dem Elsterbeauftrag ten unseres FA nicht an!
Es ist zum Verzweifeln. Niemand kann sagen wann und von wem die so sehnlichst erwartete Email versendet wird und ob sie überhaupt versendet wurde ... und an was es hängt ...

Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen ... ausser viiiel Kaffee trinken ...

All denen, denen es ähnlich geht ... viel Glück ...
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#14 Heike Schräder 2021-02-24 15:55
Hallo!

Ich habe auch eine Frage, kann und darf der Steuerberater auch die Neustarthilfe beantragen?

Es ist für mich sehr, sehr wichtig, da meinn Elsterzertifika t ein Systemfehler enthält, der weder von mir noch aktuell von Mitarbeitern des Finanzamt gefunden/ behoben werden kann!


Danke für Ihre Antwort
__________________________
Antwort der Redaktion

Hallo Frau Schräder,

da fragen Sie am besten mal direkt beim Service-Desk für Solo-Selbststän dige der Bundesregierung nach. Die Kontaktdaten finden Sie hier: .../kontakt.html

Beste Grüße
die Redaktion
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#13 Karin S. 2021-02-23 12:46
Hallo,
Ich habe heute einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt. Und als ich den Absenden Button gedrückt habe, verschwandt das Bild kurz. Jetzt habe ich 3 Stunden auf die Email gewartet und keine kommt. Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob der Antrag überhaupt gesendet wurde, zumal ich bei der November und Dezemberhilfe auf der Elster-Seite die Anträge einsehen kann und für die Neustarthilfe steht da noch Antrag stellen.
Ich trau mich aber nicht, den Antrag nochmal auszufüllen, nicht das es dann heißt ich hätte 2 Anträge gestellt und versuche zu betrügen und bekomme deshalb gar nichts.
____________________
Antwort der Redaktion

Hallo Karin,

davon haben jetzt schon mehrere Antragstellende berichtet. Am besten du und die anderen richten sich an das Service Desk der Bundesregierung für Solo-Selbststän dige. Hier kann speziell zur Neustarthilfe Auskunft gegeben werden.

Hier findest du den Kontakt: .../kontakt.html

Beste Grüße
die Redaktion
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#12 Petra G. 2021-02-20 13:05
Andreas hat am 2021-02-16 15:04 geschrieben, dass er Antrag vollständig ausgefüllt hat und auf button-absenden -geklickt hat.. laut Info sollte man innerhalb von 2 Stunden eine entsprechende Mail erhalten. Nach 3 Stunden hatte er noch keine Mail.

Genauso ergeht es mir.
Ich habe den Antrag am 19.02.2021 um 09.13 Uhr vollständig ausgefüllt und auf button - absenden geklickt - bei mir erschien auch die Meldung, dass ich innerhalb von 2 Stunden eine entsprechende Mail erhalten sollte.

Bis jetzt - 27 Stunden später habe ich noch keine Mail erhalten.

Wurde das versendet?
Oder muss ich noch einmal neu ausfüllen? Nicht dass ich dann 2 Anträge versende....
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#11 ute.k 2021-02-18 17:04
ich bin mitte letztes jahr in der ag2 für selbständige .... ich gehöre dem marktgewerbe an ..auch der weihnachtsmarkt im dez ist flach gefallen ... wie schaut es aus. mir sind die einnahmen zu 100 % weggefallen.. ich bin kleinunternehmer
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Antwort der Redaktion

Hallo Ute,

Alle Selbstständigen , die die mind. 60% Umsatzeinbußen erleiden im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzzeitrau m 2019, dürfen Neustarthilfe beantragen. Wenn Sie hohe Fixkosten haben, würde aber auch die ÜBerbrückungshi lfe III Sinn machen. Wenn Sie im Dezember durch staatlich angeordnete Schließungen 100% Umsatzeinbußen hatten, können Sie auch die Dezemberhilfe beantragen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#10 Händlerbund 2021-02-18 15:15
Hallo Martin,

danke für die positive Rückmeldung!

Wir haben vor, uns zeitnah noch einmal zu den aktuellen Hilfsprogrammen zu positionieren. Dafür haben wir jetzt den Antragsstart der Neustarthilfe erst einmal abgewartet.

Es ist absolut berechtigt zu fordern, dass auch über nachträgliche Änderungen bei den Coronahilfen des letzten Jahres diskutiert werden muss. Und Kritik daran kann man jederzeit äußern, wir haben dies ja bisher auch getan. Allerdings ist es fraglich, wie erfolgreich die Forderung nach nachträglicher Änderung sein kann, es laufen ja teilweise schon die Rückzahlungsver fahren, also wäre das sehr kompliziert. Auch wurde ja schon im letzten Jahr erfolglos gegen die Regelungen für Selbstständige geklagt. Das nur als Einschätzung.

Deine Kritik und deine Anregungen nehmen wir aber mit und geben Sie gerne weiter!

Freundliche Grüße aus Leipzig
das Händlerbund-Tea m
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#9 Martin 2021-02-18 14:34
Großes Lob für die Erklärungen und auch die Bereitschaft darüber zu reden/schreiben.

Den Großteil der Schreiben vom Händlerbund an Herrn Altmaier etc., hatte ich schon letztes Jahr beobachtet. Ich fand das auch super! Den Erfolg den man aber nun erreicht hat, sollte man aber evtl. auch zum Anlass nehmen, die "Bundeshilfen" von 2020 in Frage zu stellen, bzw. wäre es nur konsequent, wenn man diese Hilfen nun auch für den Lebensunterhalt anrechnen darf - rückwirkend. Alles andere ist meiner Meinung nach eine Einladung zur Klagewelle gegen den Bund. Es gibt sonst keinen ersichtlichen Grund zwischen 2020 und 2021 zu differenzieren. Die Lage der Solo-Selbständi gen aufgrund der Corona-Pandemie hat sich in Deutschland nicht geändert. Man muss trotzdem weiterhin seine Krankenversiche rung zahlen, Miete, Lebensmittel einkaufen ( + teure FFP2 Masken).

Ich möchte das Thema aber jetzt nicht extrem ausweiten. Es wäre nur einfach super, wenn der Händlerbund hier noch einmal Stellung dazu bezieht, wie er es sieht, dass die Hilfen von 2020 weiterhin nicht für den Lebensunterhalt nutzbar sind. Evtl. ist da eben dann doch noch ein Schreiben an Herrn Altmaier nötig. Vielen Dank nochmal für die Offenheit.
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