Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung

Neustarthilfe: Solo-Selbstständige können ab sofort Anträge stellen

Veröffentlicht: 16.02.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 16.02.2021
Frau schreibt Antrag mit Laptop

Viele Solo-Selbstständige werden aufatmen: Endlich können auch sie das neue Hilfsprogramm der Bundesregierung beantragen. Seit dem 16. Februar sind die Anträge für die Neustarthilfe für Selbstständige freigeschaltet. Letzte Woche startete bereits die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III (wir berichteten), die Zuschüsse zu fixen Betriebskosten für kleine und mittlere Unternehmen verspricht. 

Selbstständige, Künstler oder Schauspieler können die Hilfen erhalten, wenn sie die Anforderungen an Umsatzeinbruch aufgrund der Corona-Pandemie erfüllen. Dann können sie einmalig bis zu 7.500 Euro für sechs Monate erhalten. Das Geld kann auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden. 

Einen umfassenden Überblick über die Antragsbedingungen geben wir in unserem FAQ zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Anträge können direkt mit dem ELSTER-Zertifikat gestellt werden

Für die Anträge brauchen Selbstständige keinen „prüfenden Dritten“, also etwa einen Steuerberater. Vielmehr können sie mit ihrem ELSTER-Zertifikat bis zum 31. August 2021 direkt selbst einen Antrag stellen. Dies ist im Antragsportal der Bundesregierung möglich: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die Neustarthilfe gilt auch für den Lebensunterhalt

Der Zuschuss gilt als Betriebskostenpauschale und die Bundesregierung macht keine Vorgaben zur Verwendung der Gelder. Auch Nachweise über die Verwendung werden nicht verlangt. Das heißt: Selbstständige können das Geld auch für private Lebenshaltungskosten nutzen. Bei vorherigen Programmen war dies nicht möglich. 

Das ist beim Antrag zu beachten

Die Neustarthilfe wird einmalig ausgezahlt und gilt für die Monate Januar bis Juni 2021. Antragsvoraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von 60 Prozent im Förderzeitraum im Vergleich zum Durchschnittsumsatz des Jahres 2019. Wer einen Antrag stellt, erhält 50 Prozent seines Referenzumsatzes 2019, aber maximal 7.500 Euro, als Vorschuss. 

Nach Programmende muss eine Abrechnung darüber eingereicht werden, wie hoch der tatsächliche Umsatzeinbruch im Förderzeitraum lag. Sollte sich dann zeigen, dass der Umsatzeinbruch während der Förderung teilweise geringer als 60 Prozent war, muss die Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden. 

In einem späteren Antragsschritt, der vermutlich in den nächsten Wochen freigeschaltet wird, sollen auch solche Solo-Selbstständige einen Antrag stellen dürfen, die auch anteilige Umsätze aus Personengesellschaften erzielen. Außerdem sollen Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter Anträge stellen können. 

Auch die Bundesregierung hat ein umfangreiches FAQ zur Neustarthilfe erstellt, das hier abgerufen werden kann

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